Wann muss ich meinen Rentenantrag stellen?
Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungswerken gibt es nur auf Antrag. Dabei sind Fristen zu beachten. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, bedeutet dies Rentenverlust. Auch wenn das Rentenkonto vollständig geklärt ist und regelmäßig Renteninformationen oder Rentenauskünfte kommen, ist unbedingt ein gesonderter Rentenantrag zu stellen.