Viele langjährig Versicherte können ab dem 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren in die vorzeitige Rente gehen, wenn sie dies wünschen. Allerdings müssen sie 45 Beitragsjahre nachweisen können und vor dem 1. Januar 1953 geboren sein, um eine abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen. Für alle später Geborenen wird das Renteneintrittsalter für die vorzeitige Rente ohne Abschläge stufenweise auf 65 angehoben.
Somit profitieren nur die Jahrgänge 1951 bis 1963 von der früheren Rente. Alle anderen können sich erst ab 65 auf eine abschlagsfreie, vorzeitige Rente freuen.
Auch Selbstständige können in den Genuss dieser Rente kommen, müssen dafür allerdings mindestens 18 Jahre lang ihre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse bezahlt haben und anschließend freiwillig rentenversichert gewesen sein.
Welche Jahre werden als Beitragsjahre anerkannt?
Die Voraussetzung für die vorzeitige Rente erfüllen Arbeitnehmer, die ununterbrochen 45 Jahre lang pflichtversichert waren und die Beiträge nachweislich über ihren Arbeitgeber abgeführt haben. Dabei werden für diese 45 Jahre auch Zeiten für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen sowie Wehr- und Zivildienst angerechnet. Dank der neuen Regelung werden zudem auch die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie anderer Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung wie Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld anerkannt.
Zeiten für die Ausbildung, also der Besuch einer Schule, Fachschule oder Universität, werden dagegen nicht angerechnet.
Da der Staat eine frühere Rente mit 61 Jahren verhindern möchte, werden Bezugszeiträume von Arbeitslosengeld I innerhalb der letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn nur dann berücksichtigt, wenn diese aufgrund einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers entstanden sind. Der Arbeitnehmer muss also nachweisbar unfreiwillig arbeitslos geworden sein.
Wie bekomme ich die vorzeitige Rente?
Die vorzeitige Rente beginnt nicht von selbst, sondern muss beantragt werden. Wer die genannten Kriterien erfüllt, kann die Rente ab dem 1. Juli 2014 abschlagsfrei beantragen. Für diejenigen, die bereits eine Rente beziehen, ist dies nicht mehr möglich. Ihre Abschläge gelten auch in Zukunft. Wer allerdings noch keinen bindenden Rentenbescheid bekommen hat, kann seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat zurückziehen.
Da Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Rente haben, können Arbeitgeber einen solchen Antrag nicht verhindern. Arbeitnehmer müssen allerdings die Kündigungsfristen beachten. Sie können aber auch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen.
Die vorzeitige Rente mit Abzügen
Für ältere Menschen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, ist in der Regel ebenfalls eine vorzeitige Rente mit 63 möglich. Allerdings müssen diese mit teilweise erheblichen Abschlägen rechnen und kommen so eventuell nicht über die Grundsicherung hinaus. Das heißt, sie müssen zusätzliche Leistungen beziehen, um ihr Grundeinkommen zu sichern. Inwieweit sich eine vorzeitige Rente für ältere Menschen in Teilzeit lohnt, muss ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden.
Wo bekomme ich eine kompetente Beratung?
Sicher gibt es bei vielen Arbeitnehmern oder Selbstständigen Fragen, ob die Beitragsjahre angerechnet werden oder welche Rente für sie günstiger ist. Wer noch unsicher ist und solche oder andere Fragen zur vorzeitigen Rente hat, kann sich auch von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Diese ist dazu verpflichtet und kann unter einer kostenfreien Hotline erreicht werden. Zudem gibt es in jeder Gemeinde zuständige Berater, die kompetent die eigene Rente unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten ausrechnen.
Weitere Informationen zur vorzeitigen Rente finden Sie in Wie sieht die vorzeitige Rente mit 60 aus!
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