Wer hat Anspruch auf die Rente mit 65?

Kaum ein Thema hat die politische Landschaft der letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik Deutschland so bestimmt wie die Rente mit 65. Ein Trend, der sich in den kommenden Jahren verstärken dürfte, wenn immer mehr Jahrgänge in den Ruhestand eintreten werden. Mit der letzten Rentenreform wurden hierfür die Weichen neu gestellt. Erfahren Sie daher hier mehr über die Rente mit 65.

Derzeit geistern unterschiedlichste Zahlen in Bezug auf den Beginn der abzugsfreien Altersrente durch die Medien. Grund hierfür sind die komplizierten Regelungen, die zur Rente mit 65
durch die Bundesregierung beschlossen wurden. Der tatsächliche Rentenbeginn unterscheidet sich nämlich demnächst von Jahr zu Jahr.

Wer früh anfängt zu arbeiten, soll auch früh aufhören

Der wichtigste Aspekt der erneuten Rückkehr der Politik zur Rente mit 65 ist, dass ein stärkerer Fokus auf die tatsächliche Lebensarbeitszeit gerichtet wird. Denn auch wenn das Ziel der Reform die Rente mit 65 ist, heißt dies nicht, dass tatsächlich auch jeder Arbeitnehmer die Rente mit 65 in Anspruch nehmen kann.

Im Gegensatz zu früheren Reformen der Rente wurde bei der letzten gesetzlichen Neuregelung darauf geachtet, dass Arbeitnehmer, die bereits früh im Leben mit dem Arbeiten begonnen haben auch früher in das Rentenalter eintreten können. Ein Grund hierfür ist, dass eine frühere Aufnahme der Berufstätigkeit meist im Rahmen einer Lehre geschieht. Häufig geht es dabei um körperlich fordernde und anstrengende Arbeit.

Gerade für diese Berufsgruppen sollen die Möglichkeiten verbessert werden, früher abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln zu können.

Auf die Zahl der Beitragsjahre kommt es an

Interessanterweise bedeutet die Rente mit 65 in den kommenden Jahren eigentlich die Rente mit 65 minus X. Denn der Geburtsjahrgang 1951 wird bereits mit 63 Jahren eine Rente in voller Höhe genießen können. Allerdings kommen hierfür nur solche Arbeitnehmer infrage, die bereits seit 45 Jahren Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt haben.

Antragssteller mit weniger Beitragsjahren müssen dagegen 65 Jahre und 5 Monate alt sein, um in den Genuss einer Rente ohne Abschläge zu kommen. Für so gut wie alle Akademiker bedeutet dies, dass es bei der Rente mit 65 verbleibt. Noch länger müssen die darauf folgenden Jahrgänge einer Beschäftigung nachgehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1964 stiegen die jeweiligen Eintrittsalter stufenweise auf 65 bzw. 67 Jahre an.

Für Arbeitnehmer, die keine 45 Beitragsjahre vorweisen können, verbleibt es daher auch nach der Reform ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei einem Rentenbeginn ab dem 67. Lebensjahr. Angestellte, die 45 Jahre gearbeitet haben, können dagegen die Rente mit 65 abschlagsfrei beantragen.

Die Schere klafft stetig weiter auseinander

Ob es am Ende bei der jetzt gefundenen Rentenformel bleiben wird, ist aufgrund der Erfahrungen mit anderen Reformen mehr als fraglich. Denn die demoskopische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland tendiert klar in Richtung einer immer stärkeren Überalterung der Gesellschaft. Ob sich vor diesem Hintergrund ein Rentenbeginn mit 65 bzw. 67 Jahren wird aufrechterhalten lassen, ist eine der großen politischen Zukunftsfragen.

Verschärft wird diese Problematik durch den Umstand, dass nicht nur die Zahl der Rentenbezieher überproportional ansteigt, sondern auch die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland. Insofern werden in Zukunft immer mehr Rentner immer länger von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen.

Zur Absicherung für das Alter sollte daher parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Form der Vorsorge betrieben werden. Anderenfalls könnten weitere Reformen der Rente mit 65 zu empfindlichen finanziellen Einbußen im Alter führen.

Mehr zu dem Thema Rente mit 65 finden Sie in Wann kann ich in Altersrente gehen!