Was Sie zur Altersvorsorge Rürup-Rente wissen müssen

Viele Erwerbstätige nutzen die Riester-Rente, die mit Steuervergünstigungen und staatlichen Zulagen lockt. Selbstständigen ist sie jedoch von jeher vorbehalten, weshalb im Jahr 2005 die Rürup-Rente eingeführt wurde. Sie gilt als das Pendant zur Riester-Rente für Selbstständige und bietet sowohl Vor- als auch Nachteile.

Bei der Rürup-Rente kann der Sparer selbst bestimmen, wie hoch die Beiträge sein sollen, die er einzahlen möchte. Er kann diese auch regelmäßig nach seinen Vorstellungen nach unten oder oben anpassen.

Steuerliche Vorteile bei der Rürup-Rente

Während der Erwerbstätigkeit können Selbstständige die Einzahlungen in die Rürup-Rente steuerlich geltend machen. In dieser Hinsicht funktioniert die Rürup-Rente wie die Riester-Rente, für die das gleiche gilt.

Die Einzahlungen werden auf das zu versteuernde Ankommen angerechnet, wodurch es sinkt und dem Selbstständigen Steuerersparnisse einbringt. Die Anrechnung erfolgt dabei schrittweise. Zur Einführung 2005 lag sie bei 60 % –  erst 2025 werden 100 % der Rürup-Rente auf die Steuer angerechnet werden können. 

Nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente im Ruhestand

Gedeckelt ist die 100 %-ige Absetzung beim Höchstbetrag von 20.000 Euro für Alleinstehende. Für Verheiratete liegt er bei 40.000 Euro. Dieser Umstand bildet einen Unterschied zur Riester-Rente, die von vorneherein zu 100 % abgesetzt werden kann.

Dass die Rürup-Rente steuerliche Vorteile bringt, gilt allerdings nur für die Phase in der Geld angespart wird. Mit dem Eintritt in den Ruhestand und der beginnenden Auszahlung der Rente, muss diese dann nachgelagert versteuert werden. Nachgelagert bedeutet, dass der persönliche Steuersatz vom Jahr des Renteneintritts abhängt.

Als Kapitalanlage eignet sich die Rürup-Rente für gute Durchschnittsverdiener

Besonders geeignet ist die Rürup-Rente für Selbstständige, die zwar über ein gutes, aber kein Spitzeneinkommen verfügen. Die Steuervorteile in der Ansparphase können dann gegebenenfalls die Besteuerung in der Auszahlungsphase überwiegen, was aber unbedingt durchgerechnet werden sollte.

Im Unterschied zur Riester-Rente wird die Rürup-Rente bei privaten Anbietern abgeschlossen. Dieser Abschluss ist häufig mit Kosten und Gebühren verbunden, gilt bei zertifizierten Anbietern aber als sicher. Das Bundeszentralamt für Steuern hat seriöse Tarife zertifiziert und Regelungen festgelegt, die für eine staatliche Förderung erfüllt sein müssen. 

Welche Bedingungen müssen für eine staatliche Förderung erfüllt sein?

Die Auszahlung darf nur als lebenslange Rente erfolgen, Einmalzahlungen oder eine vorzeitige Kündigung ist dabei nicht eingeplant. Für Verträge die vor 2012 geschlossen wurden gilt, dass sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden dürfen, für alle Verträge danach gilt als Altersgrenze das 62. Lebensjahr.

Die Auszahlungen können nicht an Hinterbliebene überschrieben oder vererbt werden, weshalb sich die Rürup-Rente nur bei einem langen Leben lohnt.

Vergleichen lohnt sich, denn nicht für jeden lohnt die Rürup-Rente

Liegen die Renditen dann auch noch bei weniger als 2 % und gleichen somit nicht mal die Inflation aus, dann präsentiert sich die Rürup-Rente mit ihren starren Bedingungen und der teuren Besteuerung im Ruhestand als wenig attraktives Modell zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Dennoch: Vergleichen, Angebote einholen und durchzurechnen kann nicht schaden. So können Bearbeitungskosten beispielsweise durch jährliche statt monatliche Beitragszahlungen reduziert werden, was diese Form der Altersvorsorge je nach Gebühren wieder attraktiver machen kann.

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