Ein Großteil der Menschen in Deutschland ist im Alter auf die gesetzliche Rente angewiesen. Aber mit wie viel Rente kann man monatlich in etwa rechnen, wenn man künftig das Bezugsalter erreicht hat? Eine Formel hilft bei der Berechnung der Rente, die jedem Rentenberechtigten zusteht.
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Die Berechnung der Rente ist nicht immer ganz einfach zu durchblicken, denn ein pauschal gültiges Ergebnis gibt es nicht. Die individuelle Rente vom Gesetzgeber setzt sich aus bestimmten Faktoren zusammen, die in der Rentenformel zusammengefasst sind. Diese wird in § 64 Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch, normiert. Im Allgemeinen erfolgt die Berechnung der Rente wie folgt: Die monatliche Rentenhöhe ergibt sich aus der Multiplikation der Entgeltpunkte und des Zugangsfaktors, des aktuellen Rentenwertes und dem Rentenartfaktor.
Was bedeuten Entgeltpunkte, Zugangsfaktor und Co.?
Die Berechnung der Rente muss zunächst in viele Einzelpunkte aufgeschlüsselt werden. Der wichtigste Faktor, der die Berechnung der Rente beeinflusst, sind die Entgeltpunkte. Diese sind ein Vergleichswert, der Jahr für Jahr zwischen dem jeweiligen Durchschnittsverdienst und dem Verdienst aller Versicherten ermittelt wird. Bei einer exakten Übereinstimmung ist der Entgeltpunkt 1. Liegt der Verdienst über oder unter dem Durchschnitt, wird entsprechend der Entgeltpunkt angepasst.
Der Zugangsfaktor wird unter anderem dadurch bestimmt, ob der Arbeitnehmer vorzeitig in Rente geht oder aber beim Eintritt in das Rentenalter zunächst auf die gesetzliche Rente verzichtet. Er erhält dann je nach Situation einen Zuschlag oder Abschlag. Tritt weder das eine noch das andere ein, beträgt der Wert 1.
Beim Rentenwert handelt es sich um einen Wert, der abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne, der demografischen Entwicklung sowie dem allgemeinen Rentenbeitragssatz ermittelt wird. Der Rentenwert ist nach wie vor in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hoch.
Der Rentenartfaktor bestimmt, wie der Name bereits andeutet, die Art der Rente, die Bezugsberechtigte erhalten. Neben der herkömmlichen Altersrente werden auch Renten bei Erwerbsminderung oder für Voll- und Halbwaisen sowie Witwen und Witwer gezahlt. Diese Faktoren sind häufig sehr schwer einzuschätzen. Wer weiß schon, ob ihn einmal die Erwerbsunfähigkeit trifft.
Besonderheiten gilt es zu berücksichtigen
Bei der Berechnung der Rente gilt es ebenfalls Zeiten zu berücksichtigen, in denen man Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen hat, aber auch die Inflationsrate. Sie ist entscheidend für die Rendite bei langfristigen Geldanlagen – so auch bei der Rente. Eine weitere Besonderheit, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden muss, ist die Art der Beschäftigung. Für eine Vollzeitstelle teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Rentenversicherung, der 18,9 % des beitragspflichtigen Einkommens beträgt. Bei einem Minijob, der Verdienst liegt hier bei 450 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber 15 % in die Rentenversicherung.
Der Arbeitnehmer zahlt die restlichen 3,9 % selbst – allerdings nur, wenn er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. In diesem Fall kann er aber auch nicht mit der Rente in voller Höhe rechnen. Sie wird lediglich anteilig ausgezahlt. Für Selbstständige und Freiberufler besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern; sie müssen den Beitrag eigenständig zahlen, andernfalls haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente.
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