Prüfen Sie Ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung

Damit Sie im Alter die Beiträge ausgezahlt bekommen, die Ihnen zustehen, sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig einen Blick in Ihr Rentenkonto werfen. Lücken müssen Sie auch noch nachträglich belegen, weshalb Sie Unklarheiten gar nicht erst aufkommen lassen sollten.

Um im Alter Ihre Rente zu erhalten, ist es wichtig, dass Ihr Rentenkonto ordentlich gepflegt ist. Auf Basis des Rentenkontos berechnet die Deutsche Rentenversicherung, wie hoch ihre monatlichen Bezüge zum Eintritt in die Rente sein werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Ihre Zeiten, die versicherungsrechtlich bedeutsam sind, in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind.

Was sind versicherungsrechtliche Zeiten?

Zu den versicherungsrechtlichen Zeiten gehören die Ausbildungs- und die Berufszeit, Kindererziehungszeiten und auch Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben. Versicherungsrechtliche Zeit bedeutet, dass diese Zeiten bei der Berechnung der Rentenhöhe als relevant gelten. Je lückenloser diese Zeiten sind, desto höher fällt Ihre Rente aus.

Dass all diese Zeiten sauber vermerkt sind stellt sicher, dass bei Ihrer Rentenberechnung keine versicherungsrechtlich bedeutsame Zeit vergessen wird und so Ihre Rente geringer ausfällt als sie müsste. 

Was ist in Ihrem Rentenkonto hinterlegt?

Zusätzlich zu Ihren Zeiten sind in Ihrem Rentenkonto, das Sie über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung einsehen können auch noch Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Anschrift hinterlegt.

Damit das Rentenkonto keine Lücken aufweist, ist es wichtig, offene Zeiträume so schnell wie möglich zu klären und zu belegen. Je länger etwas zurückliegt, desto schwieriger wird es, nachzuweisen, was in der Zeit passiert ist. Nicht immer wurden alle Unterlagen aufbewahrt, teilweise existieren Firmen nicht mehr, sodass die Unterlagen auch nicht problemlos wiederbeschafft werden können und sich an den Studentenjob, der aber schon für die Rentenkasse gezählt hat nach 30 Jahren noch zurückzuerinnern, kann problematisch sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter Leistungen, für versicherungsrelevante Zeiten

Sammeln Sie schon frühzeitig alle relevanten Unterlagen, um Ihre versicherungsrechtliche Zeit jederzeit nachweisen zu können. Es kann immer mal wieder dazu kommen, dass der Rentenversicherung Fehler in der Berechnung unterlaufen, sodass Sie Ihr Rentenkonto nicht nur regelmäßig überprüfen, sondern Lücken auch widerlegen können sollten.

Schon Anfang 30 ist es nicht zu früh, sich mit dem eigenen Rentenkonto auseinanderzusetzen. Schul- und Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder eine Beschäftigung im Ausland sind nicht immer vollständig erfasst, weshalb es zu Fehlberechnungen kommen kann. Auch in den Bescheiden vom Arbeitgeber können Fehler vorliegen.

Häufige Fehler, die zur falschen Rentenberechnung führen

So passieren immer mal wieder Zahlendreher in Unterlagen, sodass jemand nicht schon seit 1989 in einem Unternehmen arbeitet, sondern erst seit 1998, was einen erheblichen Unterschied für die Rentenhöhe ausmacht. Auch dass der Jahresverdienst einem Zahlendreher zum Opfer fällt ist nicht ungewöhnlich und schnell sind 52.000 Euro nur noch 25.000 – ebenfalls sehr bedeutsam für die Rentenhöhe.

Um von der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter die Summe ausbezahlt zu bekommen, die Ihnen zusteht, sollten Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto auf Ungereimtheiten prüfen. Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung, sobald Sie eine Lücke oder eine Zahl bemerken, die nicht richtig ist.

So belegen Sie Ihre Tätigkeiten

Die Nachweise, die Anspruch auf die Rente für diese Lücken belegen sollen, müssen beglaubigt sein. Ist es aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich, Nachweise von einer Tätigkeit aus der Vergangenheit zu besorgen, gibt es die Möglichkeit, eventuell über die Krankenkasse noch Informationen zu erhalten.

Auch der Rentenversicherer kann in die Pflicht genommen werden, Ermittlungen über eine geleistete Tätigkeit aufzunehmen. Im Ernstfall muss dann eine eidesstattliche Versicherung über die Tätigkeit abgegeben werden.

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