Ab wann ist der Renteneintritt möglich?
Es ist empfehlenswert, die Wahl des Renteneintritts und der Rentenart bereits vor dem 60. Lebensjahr zu planen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor der Regelaltersrente eine sogenannte vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Der Regelaltersrentenbeginn ist je nach Jahrgang unterschiedlich, z. B. alle aus dem Jahrgang 1952 können mit 65,5 Jahren in die Regelaltersrente gehen. Wann der reguläre Regelaltersrentenbeginn ist, kann jeder der Renteninformation entnehmen. Diese wird durch die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr an alle Versicherten verschickt.
Für alle ab 1952 geborenen Personen ist der frühestmögliche Rentenbeginn mit Rentenabschlag der Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Schwerbehinderte und Personen mit Vertrauensschutz wegen Altersteilzeit können noch früher in Rente gehen, ebenso viele der vor 1952 Geborenen.
Die Informationen zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit oder ohne Rentenabschlag befinden sich in der Rentenauskunft. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung ab dem 58. Lebensjahr alle 3 Jahre statt der Renteninformation verschickt.
Welche Vor- und Nachteile bringt ein früherer Rentenbeginn mit sich?
Der Vorteil einer vorgezogenen Altersrente liegt auf der Hand. Der verdiente Ruhestand kann eher genossen werden. Der Nachteil einer vorgezogenen Altersrente besteht darin, dass die Rente in der Regel nur gekürzt durch einen Rentenabschlag ausgezahlt wird und dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Der Rentenabschlag beträgt 0,3% für jeden Monat, den die Altersrente vor dem Regelaltersrentenbeginn in Anspruch genommen wurde. Wenn ein 1952 Geborener mit 63 in Rente geht, beträgt der Rentenabschlag 9%, das heißt, dass die bis zum 63. Lebensjahr erarbeitete Brutto-Rente um 9% gekürzt wird. Jeder Monat mit späterem Rentenbeginn verringert den Abschlag.
Kann ich später in Rente gehen?
Es ist kein Muss, die Regelaltersrente in Anspruch zu nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, noch weiterzuarbeiten und die Regelaltersrente später zu beantragen, den Rentenbeginn hinauszuschieben. Das hat den Vorteil, dass die Regelaltersrente für jeden Monat des Verzichts um 0,5% steigt. Ein Jahr länger arbeiten bedeutet 6% Rentenerhöhung.
Zusätzlich steigt die Rente noch durch die längere Beitragszahlung. Bei doppeltem Einkommen durch Arbeitsverdienst und Rente ist mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen. Arbeitnehmer, die noch länger als bis zur Regelaltersrente arbeiten möchten, sollten deshalb ernsthaft diese Möglichkeit in Erwägung zu ziehen.
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