Kälte bei der Arbeit – welche Grenzwerte gelten?
Egal, wo Arbeitnehmer tätig sind: Wer friert, der kann keine „volle Leistung“ bringen. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber und schaffen – so weit möglich – ein behagliches Arbeitsklima auch im Herbst und Winter, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt. Der Gesetzgeber hat dafür spezielle Schutzvorschriften erlassen.