Was gehört zu einer Buchführung?

Was gehört zu einer Buchführung?

Eine detaillierte Buchführung, auch als Buchhaltung bezeichnet, ist die Pflicht eines jeden Unternehmens. Diese sind rechtlich dazu verpflichtet innerbetriebliche Vorgänge schriftlich festhalten zu lassen. Dies muss auf eine Art und Weise geschehen, dass die Vorgänge sowohl für die Allgemeinheit als auch für die eigenen Mitarbeiter nachvollziehbar sind.

Abschreibungen richtig buchen: Berücksichtigen Sie diese 8 Dinge

„Abschreibungen buchen“ bereitet buchhalterischen Laien vor allem aus drei Gründen besondere Probleme. Die Anlagenbuchhaltung ist nur lose an die gängigen Kontenrahmen der Finanzbuchhaltung gekoppelt und Sie haben an wichtigen Stellen Wahlrechte, sodass Sie nicht einfach nach Schema F vorgehen können. Zudem finden Sie im Internet teils veraltete Informationen, die für zusätzliche Verwirrung sorgen.

Wie gründe ich die Buchhaltung meines neuen Unternehmens?

Eine ordentliche Buchführung ist eine wichtige Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Denn nur wer Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentiert, behält die Geschäftszahlen im Blick und kann auf Fehlentwicklungen schnell reagieren. Auch wenn die meisten Gründer den Gedanken verdrängen: Es ist wenig sinnvoll, ein Unternehmen ohne ordentliche Buchhaltung gründen zu wollen.

Wie erstelle ich eine Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung, in der Steuererklärung in der Anlage GuV geführt, ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensführung und gibt Aufschluss über alle Einnahmen und Ausgaben der Firma. Eine ordentliche, detaillierte und übersichtliche Buchführung im Soll- und Habenbereich ist die Grundlage der steuerlichen GuV, die Sie am Jahresende beim Finanzamt einreichen müssen.

Welche Inventurarten gibt es?

Dem Gesetz nach muss eine Inventur immer nach dem Geschäftsjahresende und ebenso bei einer Gründung, einer Übernahme oder einem Verkauf vorgenommen werden. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, welche eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und die Durchführung einer Inventur freiwillig ist. Erfahren Sie hier, welche Inventurarten es gibt.

Buchhaltungssoftware im Vergleich – die drei besten Anbieter

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist ein entscheidendes Kriterium für den Unternehmenserfolg. Denn mit ihr lassen sich nicht nur die Finanzen übersichtlich und schnell verwalten. Mit einer guten elektronischen Finanzbuchhaltung ist es möglich, das Unternehmen kosteneffizient zu führen und die einzelnen Bereiche jederzeit zu optimieren.

Korrekte Bilanzierung: Sichere Verwahrung Ihres Eigenkapitals

Besonders bei Unternehmergesellschaften ist die Haftungsbeschränkung im Falle einer Insolvenz festgelegt. Im Falle des Verlustes des Festkapitals haften die Mitglieder mit eigenen Vermögen, wenn eine illegale Verwendung des festen Kapitals nachweisbar ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn gefälschte Bilanzierungen oder Schattenwirtschaften den Ruin einer Kapitalgesellschaft herbeiführen.

Warum macht eine Vollkostenrechnung auch im privaten Haushalt Sinn?

Die Planung und Kalkulation von Unternehmen ist heutzutage wichtiger denn je und stellt einen wichtigen Bestandteil für den Erfolg eines Unternehmens dar. Das Prinzip einer Kostenrechnung ist daher in der heutigen Industrie ein standardisiertes Verfahren, um Herstellungskosten zu gewährleisten. Aber auch im eigenen Haushalt kann das Prinzip der Vollkostenrechnung angewendet werden.

Wie wird eine Vollkostenrechnung praktisch genutzt?

Jedes Unternehmen und jeder Selbstständige Arbeiter besitzt mit seiner Tätigkeit nicht nur die Möglichkeit, Geld zu verdienen, sondern hat gleichzeitig auch dementsprechend viele Ausgaben. Eine Kostenrechnung ist in diesem Fall notwendig, um das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen bestmöglich zu kalkulieren. Unterschiedliche Abrechnungsarten werden dabei heutzutage genutzt.

Was ist Buchführung und wer ist zur Führung von Büchern verpflichtet?

Sie sind vielleicht auf dieses Expertenportal gestoßen, weil Sie sich in Kürze in die Selbständigkeit stürzen wollen und Sie haben gehört, dass man dabei auch Bücher führen muss. Kompliziert wird es auch noch dadurch, dass die Buchführungspflicht und wie die Bücher geführt werden müssen, in unterschiedlichen Gesetzen geregelt ist.

Erstellen auch Sie Ihre persönliche Bilanz – so geht’s

Die meisten von uns erstellen erst dann ihre persönliche Vermögens- und Schuldenübersicht sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wenn sie z.B. vorhaben, einen Kredit aufzunehmen. Doch die persönliche Bilanz, ergänzt um die persönliche Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wichtiges Instrument, um jederzeit zu wissen, wo man eigentlich steht und wo sich Optimierungspotential befindet.

Grippesaison: Das müssen Arbeitgeber zur Quarantäne wissen

Häusliche oder stationäre Quarantäne nach ärztlicher Anordnung – diese Verschärfung könnte die Grippesaison 2009 mit sich bringen, denn die Schweinegrippe ist noch nicht überstanden. Mit den wieder steigenden Infektionszahlen ab Anfang Oktober könnte die vorausgesagte zweite Welle begonnen haben. Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Werbungskosten ja oder nein? (Teil I)

Die Thematik rund um die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung ist aus der steuerrechtlichen Rechtsprechung nicht wegzudenken. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist seit jeher das wichtigste Thema bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der enormen Bedeutung der Thematik darf das Thema daher keinesfalls vernachlässigt werden.

Offene Rechnungen: Diese Verzugszinsen gelten seit Januar 2009

Haben Sie Probleme an Ihr Geld zu kommen, weil Schuldner Ihre Rechnungen einfach nicht bezahlen? In solchen Fällen kann es vorkommen, dass sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen wollen. Wenn Sie in Betracht ziehen sollten, sich aus Kulanzgründen mit einem Teilbetrag „abfinden“ zu lassen, empfiehlt es sich, zunächst einmal den „wahren“ Zahlungsrückstand zu ermitteln. Und das ist der Rechnungsbetrag einschließlich Verzugszinsen. Denn die Verzugszinsen werden bei solchen Absprachen oft vergessen. Doch nur dieser „Gesamtbetrag“ inklusive der Verzugszinsen kann die Gesprächsgrundlage für einen Vergleich bilden.

Bußgelder und Geldstrafen: Zahlungen dürfen Sie nicht einfach steuerfrei erstatten

Es kommt immer mal wieder vor, dass Sie als Dienstherr Bußgelder für einzelne Mitarbeiter übernehmen müssen: Seien es Außendienstmitarbeiter oder Fahrer aus dem Vertrieb, die im Halteverbot parken oder sprichwörtlich „zu schnell unterwegs“ waren, Mitarbeiter aus der Produktion oder aber Angehörige der Geschäftsführung, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben. Alles Situationen, in denen die Betroffenen Bußgelder oder sogar Geldstrafen kassiert haben. Solche Bußgelder dürfen Sie nur unter bestimmten Umständen steuerfrei erstatten.

Worauf Sie bei einer Einzugsermächtigung achten sollten

Hat Ihnen auch ein Kunde, beispielsweise eine GmbH, eine Einzugermächtigung erteilt? Schon seit Jahren ziehen Sie Rechnungsbeträge dank der Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren ein, und plötzlich geht die GmbH insolvent. Jetzt kommt der vorläufige Insolvenzverwalter, widerruft die Einzugsermächtigung und holt sich den Rechnungsbetrag zurück. Darf der das?

Rechnungswesen: Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Der Gesetzentwurf zum neuen BilMoG sieht auch die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit vor. Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bedeutet, dass im Fall bestimmter steuerrechtlicher Wahlrechte der steuerlich gewünschte Ansatz nur möglich ist, wenn die Wirtschaftsgüter auch in der Handelsbilanz entsprechend bilanziert worden sind.

Negatives Kapitalkonto seit 2005 im Visier des Fiskus

Die Finanzverwaltung bildet in jedem Jahr Prüfungsschwerpunkte. Damit kommt sie der Forderung der Landesrechnungshöfe nach, den Steuerausfall so niedrig wie möglich zu halten. Bei diesen internen Prüfungen wurde festgestellt, dass ein negatives Kapitalkonto mit seinen Auswirkungen bei Personengesellschaften selten geprüft wird und daher zu Steuerausfällen führen kann.

Tipps für Ihre elektronischen Steuerunterlagen

Diese Tipps helfen Ihnen, beim Archivieren von Steuerunterlagen teure Fehler zu vermeiden, wenn Sie das Papier hinterher entsorgen. Wie steuerlich relevante Daten archiviert und später zugänglich gemacht werden, steht in den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). Ein Nicht-Experte hätte an diesem Regelwerk wahrscheinlich wenig Freude. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wann Sie eine Arbeitnehmer-Unterkunft nicht über Sachbezugswerte bemessen dürfen

Überlässt Ihr Unternehmen einem Arbeitnehmer kostenfrei eine Unterkunft, müssen Sie diesen Nutzungsvorteil im Lohnbüro als steuerpflichtigen Arbeitslohn einstufen. Grundsätzlich orientieren Sie sich dabei über die amtlichen Sachbezugswerte. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, 19.8.2004, VI R 33/97) aber nicht, wenn es sich bei der Unterkunft um eine Luxuswohnung handelt.

Sonderabschreibung jetzt schon im ersten Betriebsjahr möglich

Kein Unternehmer und auch keine Privatperson zahlen gerne Steuern. Und weil der Fiskus und die Sozialkassen klamm sind, fordern diese ständig höhere Abgaben ein. Es fällt insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben sowie Existenzgründern häufig schwer, das Geld zusammen zu halten. Das kürzlich verabschiedete Kleinunternehmerförderungsgesetz eröffnet den Existenzgründern jetzt aber eine Möglichkeit, ihre Steuerlast durch eine Sonderabschreibung zu senken.

Für einen Restbetrieb können Sie noch ein Ansparabschreibung bilden

Es handelt sich um eine Betriebsveräußerung, wenn ein Freiberufler seinen Mandantenstamm veräußert, der die wesentliche Grundlage seiner Praxis ist. Eine Ansparabschreibung (künftig: Investitionsabzugsbetrag) kann dann nicht mehr gebildet werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn er einige Mandate zurückbehält. Dann kann er eine Ansparabschreibung bilden, wenn damit zu rechnen ist, dass die geplante Investition noch für den Restbetrieb erfolgen wird.

EU-Kommission vereinfacht Vorschriften für die Rechnungsstellung

Künftig müssen Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, sich nicht mehr mit 15 verschiedenen nationale Regeln über die Rechnungstellung auseinandersetzten. Die EU-Finanzminister haben sich im Rat auf eine europaweite Regelung für die mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungstellung geeinigt. Gleichzeitig verpflichtet die Richtlinie EU-Mitgliedstaaten die grenzübergreifende elektronische Erstellung und Aufbewahrung von Rechnungen zuzulassen. Bis zum 1. Januar 2004 muss die Richtlinie nun in das jeweilige nationale Recht umgesetz werden.

Firmenwagen: Die Privatnutzung muss von Ihnen widerlegt werden

Verfügen Mitarbeiter über einen Firmenwagen, den sie ausschließlich dienstlich fahren, sollten Sie dafür sorgen, dass die Privatnutzung ganz klar schriftlich ausgeschlossen wird. Bei einem Firmenwagen wird die Privatnutzung nämlich von der Finanzverwaltung und den Gerichten zunächst unterstellt. Sie sind verpflichtet, deren Ausschluss nachzuweisen. Können Sie das nicht, ist die vom Finanzamt geschätzte Privatnutzung des Firmenwagens steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt (Bundesfinanzhof – BFH vom 7. November 2006, Az.: VI R 19/05).

Fehlerhafte Rechnungen – verschenken Sie nicht Ihr gutes Geld

Meinungsverschiedenheiten darüber, ob fehlerhafte Rechnungen berichtigt werden müssen, gehören ebenso zum Betriebsalltag wie das Ausstellen der Rechnungen selbst. Typisch ist der Fall, dass Sie fehlerhafte Rechnungen eines Lieferanten nicht akzeptieren und mit handschriftlichen Korrekturen zurückschicken. Nur in seltenen Fällen dürfen Sie fehlerhafte Rechnungen selbst korrigieren.

Aufbewahrungsfristen: Welche Geschäftsunterlagen Sie Anfang 2004 entsorgen können

Trotz der Tendenz zum papierlosen Büro gibt es immer noch genügend Geschäftsunterlagen, die für bestimmte Zeiträume aufzubewahren sind. So müssen Bilanzen, Buchführungsunterlagen, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer am Ende des Kalenderjahrs, in dem sich der dokumentierte Geschäftsvorfall zugetragen hat.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag die Buchführungspflicht vermeiden

Die meisten kleinen Unternehmen ermitteln ihren Gewinn für das Finanzamt mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die ist deutlich einfacher zu erstellen als eine Bilanz mit Gewinn- und Verlust-Rechnung. Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen und nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sind, dürfen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung so lange erstellen, wie Sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.