Verschärfte Anforderungen bei digitaler Signatur

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet werden kann, muss sie eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur aufweisen. Diesen Anspruch erfüllt nur ein individueller Signaturschlüssel, der ausschließlich von Zertifizierungsdiensteanbietern vergeben wird. Jeder Signaturschlüssel ist an eine natürliche Person gebunden, und die Ausgabe, bzw. die Zertifizierungsdienste, unterliegen der Aufsicht der Bundesnetzagentur.

Die bisherigen Signaturschlüssel hatten eine Länge von 1024 Bit, aber seit Januar 2008 ist laut Bundesnetzagentur eine Schlüssellänge von 2048 Bit erforderlich. In anderen Worten, die alte qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Für Rechnungen, die seit Jahresanfang geschrieben wurden, ist die Verschlüsselung nicht mehr gültig und gefährdet den Vorsteuerabzug.

Rechnungssteller
Wenn Sie elektronische Rechnungen ausstellen, treten Sie mit Ihrem Zertifizierungsdienst in Kontakt und lassen Sie sich eine neue Signaturkarte aushändigen, die den neuesten Standards und Vorschriften entspricht.

Rechnungsempfänger
Erhalten Sie eine elektronische Rechung, achten Sie auf die Signatur. Entspricht sie den geltenden Regelungen? Um das festzustellen, brauchen Sie selbst keine vollständige Signaturausstattung, sondern nur eine Software zur Verifizierung. Diese bekommen Sie auch bei den Zertifizierungsdiensteanbietern und wird oft sogar kostenfrei zur Verfügung gestellt.