Sonderabschreibung jetzt schon im ersten Betriebsjahr möglich
Lesezeit: < 1 Minute Sonderabschreibung: So schreiben Sie 20% zusätzlich ab
Mit einer Sonderabschreibung dürfen kleine Betriebe innerhalb der ersten fünf Jahre nach Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts zusätzlich zur normalen Abschreibung einmalig 20% der Anschaffungskosten abschreiben.
Beispiel: Sie kaufen einen Computer für 3.000 Euro, den Sie nach AfA über 3 Jahre abschreiben – pro Jahr also 1.000 Euro (=33,33%). Mithilfe der Sonderabschreibung können Sie die Abschreibung schon im 1. Jahr auf rund 1.600 Euro erhöhen (bei Anschaffung bis 30.06.).
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