Offene Rechnungen: Diese Verzugszinsen gelten seit Januar 2009

Diese Verzugszinsen gelten seit diesem Jahr
Die Zahlungsmoral ist in den Zeiten der Finanzkrise merklich schlechter geworden. Eiskalt kalkulierende Kunden nutzen dies zunehmend aus, indem sie Rechnungen erst mal liegen lassen. Nachdem sie mehrere Erinnerungen bzw. Mahnungen erhalten haben, erklären sie sich schließlich bereit, einen Teil der Rechnung zu bezahlen, wenn ihnen der Rest erlassen wird.

Unternehmen, die ein solches Angebot empört zurückweisen, werden mit dem Hinweis konfrontiert, dass sie den Rechnungsbetrag dann eben einklagen müssten. Das Geld dafür wollen viele Firmen aber nicht aufbringen. Was nutzt schließlich ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, wenn beim Kunden später nichts zu holen ist, weil er zwischenzeitlich insolvent ist oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?

Beispiel
Die Rechnung weist einen Betrag in Höhe von 8.250 € aus. An Verzugszinsen sind 769 € aufgelaufen. Die Ausgangsbasis für die Einigung mit Ihrem Kunden sind dann 9.019 € und nicht etwa 8.250 €.

Gesetzliche Verzugszinsen
Die gesetzlichen Verzugszinsen können Sie leicht selbst ermitteln. Die Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes ist der so genannte Basiszinssatz. Der gesetzliche Zinssatz beläuft sich auf 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, der am 1. Januar und am 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt wird. Im Geschäftskundenbereich liegt der gesetzliche Zinssatz sogar 8 % über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar 2009 sind die gesetzlichen Verzugszinsen spürbar gesunken – auf 6,62 % (Privatkunden) bzw. 9,62% (Geschäftskunden).