Worauf Sie bei einer Einzugsermächtigung achten sollten

Hat Ihnen auch ein Kunde, beispielsweise eine GmbH, eine Einzugermächtigung erteilt? Schon seit Jahren ziehen Sie Rechnungsbeträge dank der Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren ein, und plötzlich geht die GmbH insolvent. Jetzt kommt der vorläufige Insolvenzverwalter, widerruft die Einzugsermächtigung und holt sich den Rechnungsbetrag zurück. Darf der das?

Kostenfalle Einzugsermächtigung
Um die Frage zu beantworten: Ja, die Insolvenzverwalter sind in solchen Fällen grundsätzlich dazu berechtigt, die Belastungsbuchung auf dem Konto des insolventen Unternehmens zu widerrufen.

Einzugsermächtigung muss bestätigt werden – und sei es durch Duldung
Die bloße Einlösung der Lastschrift stellt noch keine Erfüllung der Forderung dar. Der Kunde muss den Forderungseinzug zusätzlich auch genehmigen. Dazu ist allerdings nicht eine ausdrücklich Mitteilung erforderlich. Es genügt, dass er dem Forderungseinzug nicht widerspricht.

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter handelt also grundsätzlich korrekt, wenn er Belastungsbuchungen „cancelt", die innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Er nutzt die Einspruchsfrist und verlangt das Geld zurück.

Wie Sie Ihr Unternehmen vor Forderungsverlusten schützen
Um nicht einen finanziellen Totalverlust zu riskieren, haben Sie bei GmbHs als Kunden im Wesentlichen nur zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder, Sie nehmen von der Ihnen erteilten Einzugsermächtigung Abstand und bestehen auf Überweisung des Rechnungsbetrags. Dann muss der Insolvenzverwalter Sie notfalls verklagen, wenn er den Rechnungsbetrag von Ihnen zurückfordert. Dazu muss es erst mal kommen. Jedenfalls läuft er dem Geld hinterher und nicht Sie. Dadurch befinden Sie sich in einer viel besseren Verhandlungsposition.
  2. Wollen Sie dagegen an der Einzugsermächtigung festhalten, empfiehlt es sich dringend, mit den GmbH-Kunden eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Darin verkürzen Sie die Frist für die Genehmigung der Belastungsbuchung auf wenige Tage.

 

Musterformulierung:

„Eine Lastschrift auf dem Konto der Firma (Name des Unternehmens) gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Belastung dieses Kontos widersprochen wird.“