Firmenwagen: Die Privatnutzung muss von Ihnen widerlegt werden

Verfügen Mitarbeiter über einen Firmenwagen, den sie ausschließlich dienstlich fahren, sollten Sie dafür sorgen, dass die Privatnutzung ganz klar schriftlich ausgeschlossen wird. Bei einem Firmenwagen wird die Privatnutzung nämlich von der Finanzverwaltung und den Gerichten zunächst unterstellt. Sie sind verpflichtet, deren Ausschluss nachzuweisen. Können Sie das nicht, ist die vom Finanzamt geschätzte Privatnutzung des Firmenwagens steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt (Bundesfinanzhof – BFH vom 7. November 2006, Az.: VI R 19/05).
Privatnutzung von Firmenwagen
Der BFH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber über seinen Dienstwagen seines Arbeitgebers verfügte. Das Finanzamt ging automatisch auch von einer Privatnutzung aus und ermittelte den daraus resultierenden geldwerten Vorteil anhand der 1-%-Regelung. Der Arbeitnehmer protestierte: Sein Arbeitgeber habe ihm die Privatnutzung mündlich untersagt. Da er dies aber nicht nachweisen konnte, unterlag er sowohl vor dem Finanzgericht als auch vor dem BFH.

Privatnutzung von Firmenwagen: So führen Sie den Nachweis am besten

Bei einem Ausschluss der Privatnutzung sollte Sie immer für klare schriftliche Regelungen sorgen. Unterstellt das Finanzamt nämlich einen eigentlich gar nicht bestehenden geldwerten Vorteil, hat das nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch für Ihr Unternehmen Nachteile:
Sie müssen für den geldwerten Vorteil Lohnsteuer abführen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Unter Umständen kommt es sogar zu höheren Nachzahlungen. Es reicht aber nicht aus, dass Sie die Privatnutzung des Dienstwagens einfach bestreiten  oder das im Arbeitsvertrag keine Privatnutzung geregelt ist.

Als Nachweis anerkannt sind folgende Unterlagen:
  • schriftliche Anordnungen eines Vorgesetzten
  • Vereinbarung mit dem Unternehmen, wonach die Privatnutzung untersagt ist und der Mitarbeiter den Firmenwagen plus Schlüssel jeden Tag nach Feierabend im Unternehmen abliefern muss.
Musterformulierung
“Das Fahrzeug darf nur für den betrieblichen Zweck im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis genutzt werden. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach jedem Dienstschluss auf dem Firmengelände zu parken und den Schlüssel an der Pforte abzugeben.“