So finden Sie den passenden Nebenjob für Ihr Studium
Wer studiert, der braucht Geld und der braucht einen Zusatzverdienst. Was kommt in Frage, welche Jobs lohnen sich nicht nur finanziell, sondern machen auch noch Spaß?
Wer studiert, der braucht Geld und der braucht einen Zusatzverdienst. Was kommt in Frage, welche Jobs lohnen sich nicht nur finanziell, sondern machen auch noch Spaß?
Da nicht in jedem Ausbildungsberuf gleich hohe Gehälter gezahlt werden, stellt man sich die Frage: Bekomme ich ein Ausbildungsgehalt? Sicherlich ist eine Arbeitsleistung zu vergüten, doch die erbrachten Leistungen während der Ausbildung sind unterschiedlich und somit auch die Ausbildungsgehälter.
Wer bereits einen abgeschlossenen Beruf hat, der möchte vielleicht aus den verschiedensten Gründen eine zweite Ausbildung beginnen. Unter Umständen kann der erste Beruf die Ausbildungszeit für den zweiten Beruf verkürzen. Vielleicht sollten auch bestimmte Punkte bei der Wahl des zweiten Ausbildungsplatzes Beachtung finden.
Eine anspruchsvolle Sicherheitskultur ist Pflicht, wenn man Auszubildende beschäftigt. Nur so kann man Arbeitsunfälle verhindern. Das gilt natürlich vor allem in Branchen, die für Arbeitsunfälle als anfällig gelten. Tipps, wie Sie für die Arbeitssicherheit Ihrer Azubis sorgen können.
Kritikgespräche kommen in Ausbildungsverhältnissen regelmäßig vor. Wenn hin und wieder etwas schiefläuft, noch etwas öfter. Es ist wichtig, dass Sie als Ausbilder dabei einige Grundregeln beachten, damit der Azubi wieder in die Spur kommt.
Es kommt leider immer wieder vor: Mobbing in Azubi-Kreisen. Teilweise sind Auszubildende das Opfer, aber sie können auch Täter sein. In beiden Fällen sind vor allem Sie als Ausbilder gefordert.
Die Leistungen in der Berufsschule lassen oftmals zu wünschen übrig. Manche Azubis haben schlicht keine Lust zu büffeln. Oder sie sind einfach eher Praktiker und überzeugen im Betrieb. Aber auch die Leistungen in der Berufsschule zählen.
Wer ist eigentlich der rechtliche Eigentümer am Gesellstück, das viele gewerbliche Auszubildende im Rahmen der Abschlussprüfung anfertigen? Darf es der Azubi mit nach Hause nehmen? Ein nettes Andenken an die Ausbildung wäre es ja.
Die meisten Ausbildungsverträge, die vorzeitig enden, werden im ersten Ausbildungsjahr gekündigt bzw. aufgelöst. Und: Mehr als die Hälfte aller Abbrüche gehen auf die Initiative des Auszubildenden zurück. Im Ausbildungsunternehmen hinterlässt das dann eine Vakanz – und keinen guten Eindruck.
Es ist das wichtigste Instrument für Sie als Ausbilder: das Kritikgespräch mit Ihrem Azubi. Dieses sollten Sie allerdings nicht von jetzt auf gleich führen, sondern entsprechend vorbereiten. Denn schließlich kann ein solches Gespräch durchaus auch in die Hose gehen.
Sie als Ausbilder haben Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für Ihre Auszubildenden. Viele kennen sich mit ihren Rechten sehr gut aus und scheuen sich auch nicht, diese Karte auszuspielen. Was aber ist mit den Pflichten?
Es geschieht in der Regel am 1. August oder am 1. September: Die neuen Auszubildenden erleben ihren ersten Ausbildungstag in einer ihnen völlig unbekannten Welt. Sie als Ausbilder sind in diesen Tagen und Wochen ganz besonders gefordert. Seien Sie darauf vorbereitet.
Immer mehr junge Menschen sind auf der Suche nach einem Beruf mit Zukunft. Ausbildungsplätze mit der Aussicht auf eine spätere Übernahme nehmen immer mehr ab, was bei vielen jungen Menschen Zukunftsängste auslöst. Die Bundeswehr wird in erster Linie mit dem Schutz von Deutschland und Auslandseinsätzen verbunden.
Motivation ist das A und O in der Ausbildung. Mit ihr fällt das Engagement der Auszubildenden und natürlich auch der Ausbilder. Sorgen Sie daher dafür, dass Sie einer möglichen Demotivation frühzeitig vorbeugen und vermeiden Sie die folgenden 4 Motivationskiller.
Mit dem Ende der Ausbildung endet auch das Berufsausbildungsverhältnis. Die nun fertig ausgebildeten Mitarbeiter verlassen das Unternehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn sie übernommen werden oder sogar übernommen werden müssen.
Die Ausbildung hat gerade begonnen und ganz offensichtlich ist Ihr Azubi nicht vollständig zufrieden. Seine Gedanken hat er woanders, möglicherweise läuft noch ein anderes Bewerbungsverfahren. Und letztendlich will er tatsächlich kündigen und die Ausbildung in einem anderen Betrieb im gleichen Beruf wahrnehmen bzw. fortsetzen. Ist das möglich?
Es kommt bundesweit immer wieder vor: Eine Auszubildende wird sexuell belästigt. Für Sie als Ausbildungsverantwortlicher gehen damit alle Alarmglocken an. Lassen Sie keine Zeit vergehen und reagieren Sie sofort. Der Schutz der Auszubildenden hat dabei Vorrang.
Beginnen junge Menschen ihre Ausbildung, dann ist die Mehrzahl von ihnen froh, mit der Schule nichts mehr am Hut zu haben. Doch zu früh gefreut – die Berufsschule wartet auf sie und dort ist das Klima dem in ihrer Schullaufbahn sehr ähnlich. Das kann schon mal auf die Motivation schlagen.
Vor allem in der Anfangszeit einer Ausbildung brauchen Auszubildende Ihr Feedback als Ausbilder. Denn schließlich hat ein Auszubildender Anspruch darauf zu erfahren, wo er bei seiner Leistung und in seinem Verhalten steht. Das gilt insbesondere während der Probezeit.
Es gibt Auszubildende, die sind besonders fleißig und nehmen daher zusätzlich zur Ausbildung noch einen Nebenjob an. Andere tun dies aus finanziellen Gründen, da sie sich beispielsweise eine Wohnung oder ein Auto finanzieren wollen. In jedem Fall ist bei dieser Job-Konstruktion das eine oder andere zu beachten.
Die Industrie- und Handelskammer oder auch – je nach Branche – beispielsweise die Handwerkskammer ist die für die Berufsausbildung zuständige Stelle. Sie hat eine Überwachungs- und Beratungsfunktion im Rahmen der Ausbildung. Allerdings ist sie davon abhängig, dass Sie als Verantwortlicher im Ausbildungsbetrieb die Kammer unterstützen.
Wenn Sie an einen neuen Azubi einen Arbeitsauftrag vergeben, müssen Sie deutlich mehr Dinge berücksichtigen, als wenn der Auszubildende schon Berufserfahrung hat. Denn natürlich dürfen Sie ihn nicht überfordern, müssen für Hilfestellungen sorgen und sich selbstverständlich im Rahmen der Ausbildungsordnung bewegen.
Die Probezeit in einer Ausbildung ist von erhöhter Unsicherheit geprägt. Das gilt natürlich zum einen für den Azubi, dem bis zum Ende der Probezeit recht unkompliziert gekündigt werden kann. Und es gilt auch für den Ausbildungsbetrieb, wenn er seinen Auszubildenden halten will, dieser aber möglicherweise nicht zufrieden ist.
Manche Azubis können es einfach nicht lassen: Sie erledigen jeden Job auf den letzten Drücker. Das gilt für Arbeiten im Betrieb, das Schreiben des schriftlichen Ausbildungsnachweises und vor allem auch für das Lernen vor der Abschlussprüfung. Das kann fatale Folgen haben.
Neue Nachwuchskräfte zu finden wird für viele Ausbildungsbetriebe immer schwieriger. Trotzdem weichen nur wenige Unternehmen von ihrem etablierten Ausbildungsprogramm ab. Dabei bietet gerade das flexiblere Ausbildungsmodell, die Ausbildung in Teilzeit, viele Vorteile für Unternehmen, die Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Lehrstellen haben.
Gerade innerhalb der ersten sechs Monate werden Ausbildungsverhältnisse frühzeitig beendet. In dieser Zeit befindet sich der Auszubildende oft noch in der Probezeit und eine Kündigung – egal, von welcher Seite ausgehend – ist weniger kompliziert. Damit das aber nicht passiert und Ihre Auszubildenden auch bis zum Ende bei Ihnen bleiben, habe ich Ihnen hier 3 wertvolle Tipps zusammengestellt, mit denen Sie bereits am Anfang einer Lehre die besten Voraussetzungen dafür schaffen.
Ausbildende Unternehmen beklagen sich immer häufiger, dass ihre Azubis durch das Internet abgelenkt sind. Teilweise ist man ständig mit dem eigenen Smartphone online. Manchmal wird aber auch der betriebliche PC genutzt, um zu surfen und möglicherweise sogar etwas zu downloaden. Wie verhalten Sie sich nun als Ausbilder?
Innerhalb der Probezeit haben in einer Ausbildung beide Seiten die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis unkompliziert zu beenden. Gewisse Formalien sind aber doch zu beachten, ansonsten kann auch eine Probezeit-Kündigung scheitern.
Mit einer Abmahnung erteilen Sie einem Auszubildenden die gelbe Karte. Konkret sagen Sie ihm: Stopp, das war ein Fehlverhalten. Und wenn es noch einmal auftritt, dann kann oder wird eine Kündigung folgen. Um eine Abmahnung nicht zu vergessen, wird sie in der Personalakte abgeheftet. Aber wie lange?
Zum Ende der Ausbildung erhält ein Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb ein Zeugnis. Dieses soll grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Wenn der Azubi aber durch die Prüfung gefallen ist und auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet – kommt das dann auch in das Zeugnis?
Auszubildende, die Sie bereits 2 Jahre lang beschäftigen, kennen Sie bestens. Sie gehören nunmehr zum Personalstamm Ihres Unternehmens. Wenn sie demnächst ins 3. Ausbildungsjahr einbiegen, ist der Endspurt eingeleitet. Jetzt brauchen sie erst recht Ihre Unterstützung, denn es geht auf die Prüfung zu.
Bei manchen Azubis bleibt ein ungutes Gefühl, wenn sie krankheitsbedingt fehlen. Sie als Ausbilder zweifeln möglicherweise an einer Krankheit. Aber ein gelber Schein liegt vor – stets pünktlich. Damit stellt sich die Frage, wie Sie am besten verfahren.
Der Umgang mit Facebook und Co. wird für immer mehr Ausbildungsunternehmen zum Thema. Denn junge Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, pflegen mit sozialen Medien normalerweise einen Umgang, der mit den Datenschutzrichtlinien von Unternehmen so gar nicht übereinstimmt.
Ab September beginnt in vielen Ausbildungsbetrieben bereits die Bewerbungsphase für das Ausbildungsjahr 2017. Bewerbungen werden gesichtet, Vorstellungsgespräche mit den zukünftigen Auszubildenden geführt und Einstellungstest durchgeführt. Lesen Sie hier, wie Sie Azubi-Marketing nutzen können, um Ihre ausgewählten Auszubildenden an den Betrieb zu binden.
Wird Mehrarbeit von Auszubildenden verlangt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Da gibt es einerseits die Fälle, bei denen der Ausbildungsbetrieb jenseits der Gesetze handelt und den Azubi ausbeutet. Andererseits gibt es aber manchmal auch Kleinigkeiten, bei denen es schlicht an Detailwissen fehlt. Handeln Sie daher als Ausbilder immer rechtssicher.
Auszubildende, die in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) tätig sind, haben besondere Rechte. Sie sind nicht nur schwerer zu kündigen und müssen bei der Übernahme bevorzugt werden. Sie haben darüber hinaus nämlich auch das Recht, bei bestimmten Anlässen freigestellt zu werden. In welchen Fällen eine Freistellung von JAV-Mitgliedern gilt, lesen Sie hier.
Es ist eine zentrale Verpflichtung für Sie als Ausbildungsverantwortlicher: Sie müssen dem Auszubildenden eine Vergütung überweisen. Darauf kann in keinem Fall verzichtet werden. Zudem müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten. Lesen Sie daher hier, was Sie bei der Ausbildungsvergütung beachten sollten.
Wenn Sie beabsichtigen, Auszubildende nach ihrer Ausbildung befristet zu übernehmen, dann beachten Sie einige Besonderheiten. Denn manch einer hat schon versehentlich gegen seine Absicht dann doch unbefristet übernommen. Andere Ausbildungsbetriebe wiederum haben einzelne Azubis mit der Befristung ohne Not vor den Kopf gestoßen. Auch das sollte vermieden werden. Lesen daher hier, was Sie bei einer befristeten Übernahme nach der Ausbildung beachten sollten.
Diese etwas profane Frage ist aus rechtlichen Gründen von enormer Wichtigkeit. Denn zum einen gibt es hier immer wieder Missverständnisse, da im Ausbildungsvertrag ein Ausbildungsende eingetragen ist, das so gut wie nie greift. Und zum anderen hat eine falsche Interpretation des Ausbildungsendes gravierende Konsequenzen auf Ihre Übernahmeentscheidung.
Was für jeden sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gilt, das gilt auch für Azubis: Die Vergütung muss in bestimmten Fällen fortgezahlt werden. Bei Auszubildenden geht dies sogar noch ein Stück weiter, denn die Vergütung muss beispielsweise auch dann gezahlt werden, wenn sich der Azubi in der Berufsschule befindet oder eine Prüfung absolviert.
Es ist ein Klassiker unter den Streitthemen zwischen Ausbildern und Auszubildenden: ausbildungsfremde Tätigkeiten. Was ist hiermit genau gemeint? Gibt es einen Grenzbereich? Was genau darf der Ausbilder von seinem Azubi verlangen, ohne in Konflikt mit dem Berufsbildungsgesetz zu kommen?
Wenn Sie Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigen, gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Diese gehen insbesondere aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz hervor. Sorgen Sie dafür, dass jeder, der an der Ausbildung von minderjährigen Azubis beteiligt ist, die entsprechenden Regelungen kennt und auch umsetzt.
Jedem Auszubildenden, der seine Ausbildung bei Ihnen beendet, müssen Sie ein Zeugnis schreiben. Das gilt unabhängig davon, ob der Azubi die Prüfung besteht, nicht besteht oder vorzeitig die Ausbildung abbricht. Selbst wenn ihm zurecht fristlos gekündigt wird, hat er einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Dafür sind Sie als Ausbildungsverantwortlicher zuständig.
Benimmt sich ein Azubi daneben, dann stellt sich die Frage nach einer Sanktion. Ist es notwendig, gleich zum arbeitsrechtlichen Instrumentarium zu greifen, was sich dann auch in der Personalakte niederschlägt? Oder ist zunächst einmal ein ernsthaftes Gespräch die bessere Lösung? Und dann stellt sich auch noch die Frage nach einer sofortigen Kündigung – geht das überhaupt?
Es sind die attraktivsten Wochenenden im Jahr: In den Monaten Mai und Juni erfreuen sich die Arbeitnehmer diverser Feiertage. Um lange und freie Wochenenden zu haben, möchten viele Arbeitnehmer und Azubis auch an den Brückentagen frei haben. Das kann funktionieren – und zwar ohne Urlaub zu nehmen.
Ausbildungsbetriebe müssen Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und für Prüfungen freistellen. Das geht aus §15 Berufsbildungsgesetz hervor. Aber was heißt das genau? Was ist beispielsweise, wenn die Prüfung um 11:00 Uhr vormittags beendet ist? Geht's dann noch ab in den Betrieb?
Eine Kündigung in der Ausbildung sollte die Ausnahme bleiben. Doch manchmal lässt sie sich nicht vermeiden. Wichtig ist, dass Sie bei dieser Entscheidung auf jeden Fall Ihren Betriebsrat einbeziehen. Dieser hat zumindest das Recht, angehört zu werden.
Im Idealfall endet eine Berufsausbildung mit der bestandenen Abschlussprüfung und in den meisten Fällen ist das zum Glück auch so. Allerdings wird ein beträchtlicher Anteil an Ausbildungsverhältnissen bereits frühzeitig beendet. Ist eine Kündigung der Anlass, dann wird häufig auch darüber gestritten – teilweise vor Gericht. Also doch besser einen Aufhebungsvertrag abschließen?
Ohne Ausbildungsmarketing erhalten nur die wenigsten Unternehmen genügend qualitativ gute Bewerbungen. Die meisten Ausbildungsbetriebe müssen also Werbung in eigener Sache machen. Welche Rolle spielt dabei das Ausbildungsmarketing 2.0, das sich vor allem im interaktiven Internet abspielt?
Spätestens, wenn die kalte Jahreszeit zu Ende geht, sollte Ihre Urlaubsplanung stehen. Prüfen Sie, ob alle Ihre Azubis bereits Urlaub beantragt haben. Wenn nicht, dann fordern Sie dazu auf. Denn schließlich soll am Ende des Jahres möglichst wenig – am besten gar kein – Urlaub übrig sein.