Ausbildung: Was in der Probezeit rechtlich zu beachten ist

Im Rahmen der Ausbildung ist eine Probezeit verbindlich vorgeschrieben. Damit unterscheidet sich ein Ausbildungsverhältnis von einem normalen Arbeitsverhältnis, in dem theoretisch auch auf die Probezeit verzichtet werden kann. Mit Ihren Auszubildenden dürfen Sie das hingegen nicht tun.

Denn selbst wenn Sie in den Auszubildenden persönlich kennen, von ihm überzeugt sind, seine Eltern schätzen und Sie nichts Negatives über ihn zu berichten haben – eine Probezeit gehört immer in den Ausbildungsvertrag. Wenn Sie auf eine solche verzichten, dann ist das rechtlich mit dem Berufsbildungsgesetz nicht vereinbar. Sie können die Probezeit allenfalls minimieren – auf einen Monat. Weniger ist nicht möglich.

Meine Empfehlung geht allerdings in eine ganz andere Richtung: Legen Sie stets die längst mögliche Probezeit von 4 Monaten fest. Denn schließlich müssen Sie Ihre Azubis in dieser Zeit auf Herz und Nieren prüfen. Denken Sie daran, dass sich die Auszubildenden zeitweise in der Berufsschule befinden, dass sie eventuell bestimmte Tage durch Krankheit ausfallen und dass im Falle eines Ausbildungsbeginns am 1. September die Weihnachtsfeiertage und die Zeit "zwischen den Jahren" noch in der Probezeit liegen. So lang sind 4 Monate dann nämlich auch wieder nicht.

Die Kündigung während und nach der Probezeit

Der Hauptunterschied zwischen der Probezeit und der Ausbildungszeit danach liegt sicherlich in den Rahmenbedingungen der Kündigung. Nach dem Berufsbildungsgesetz dürfen nämlich Sie (und der Azubi auch) die Ausbildung während der Probezeit ohne Angabe eines Grundes und ohne Beachtung einer Frist beenden. Ist die Probezeit hingegen vorbei, dann wird es sehr schwer – zumindest aus Sicht des Betriebes –, eine Kündigung durchzusetzen. Dann muss nämlich ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen.

Und der wichtige Grund muss es tatsächlich in sich haben: Dieser liegt vor, wenn der Azubi beispielsweise etwas stiehlt, Gewalt anwendet, im Betrieb rassistische Äußerungen von sich gibt, glaubhaft Gewalt androht oder einen Kollegen schwer beleidigt. Darüber hinaus kann eine fristlose Kündigung auch dann ausgesprochen werden, wenn der Azubi dauerhaft zu spät kommt, die Schule schwänzt, sich den Anweisungen widersetzt usw. und dabei auch Abmahnungen ignoriert.

Übrigens: Der Auszubildende hat es viel einfacher mit einer Kündigung nach der Probezeit. Er kann die Ausbildung durch Kündigung beenden, wenn er die Ausbildung endgültig abbrechen oder in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln will. Allerdings muss er dabei eine 4-wöchige Kündigungsfrist beachten.