Aufhebungsvertrag: In der Ausbildung eine gute Option zur Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist häufig die bessere Alternative zu einer Kündigung, da keinerlei Fristen eingehalten werden müssen und es auf dem Lebenslauf besser wirkt. Ein paar Regeln sollten bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags auf jeden Fall beachtet werden. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Für die meisten Auszubildenden ist der Ausbildungsplatz der erste richtige Job im Leben. An die Arbeitsstelle ist Verantwortung geknüpft, Lernen und natürlich auch das erste Gehalt. Stellen Auszubildende fest, dass ihnen die Stelle nicht gefällt, sie mit ihrem Chef nicht zurecht kommen oder ergibt sich spontan noch eine andere Ausbildungsstelle, die dem Azubi noch mehr zusagt, hat er die Möglichkeit sein Ausbildungsverhältnis zu beenden.

Ein Aufhebungsvertrag ist in der Ausbildung oft die bessere Alternative zur Kündigung

Da eine Kündigung auf dem Lebenslauf immer schlecht wirkt, gibt es die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag für die Ausbildung zu erstellen und zu unterschreiben. Mit einem Aufhebungsverstrag wird das Ausbildungsverhältnis in beidseitigem Einverständnis, also durch Chef und Azubi, beendet. Der Vorteil liegt darin, dass es für den Lebenslauf besser aussieht und keine Kündigungsfrist beachtet werden muss.

So kann ein Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen Termin geschlossen werden und falls eine neue Lehrstelle in wenigen Wochen anfängt, kann diese mit einem Aufhebungsvertrag problemlos angetreten werden. Denn Kündigungsfristen machen spontane Wechsel eher schwierig.

Der Azubi muss über die geltenden Kündigungsregeln in Kenntnis gesetzt werden

Gelten zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags besondere Kündigungsregeln, werden diese durch den Aufhebungsvertrag außer Kraft gesetzt. So können der Mutterschutz oder bestimmte Regeln im Schwerbehinderten- oder Zivildienstgesetz Gründe dafür sein, weshalb eine Kündigung zum gewählten Zeitpunkt eigentlich nicht möglich wäre.

Azubis müssen darüber aufgeklärt werden, dass eine Kündigung nicht möglich ist, können aber trotzdem den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dieser setzt Kündigungsfristen außer Kraft. Darüber hinaus müssen Azubis über die generelle Bedeutung des Aufhebungsvertrags in Kenntnis gesetzt werden nämlich, dass er das Ausbildungsverhältnis beendet.

Aufhebungsvertrag erst unterschreiben, wenn der Anschlussvertrag steht

Lehrlinge sollten sich ihrer neuen Stelle aber sicher sein, Arbeitslosengeld gibt es bei einem Aufhebungsvertrag nämlich nicht, beziehungsweise erst nach einer gewissen Wartezeit. Durch die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag gilt der Azubi als mitverantwortlich für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, wodurch das Arbeitslosengeld erst nach einer gewissen Sperrzeit ausgezahlt werden würde.

Ist ein Azubi noch nicht volljährig, also noch nicht 18 Jahre alt, müssen die Eltern den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Andernfalls ist er nicht rechtsgültig. Mit einem Aufhebungsvertrag wird eine Ausbildung frist- und formlos zum gewählten Datum beendet und zwar verbindlich. 

Verträge immer schriftlich fixieren

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss der Betriebsrat nicht vorher angehört werden. Nach dem Unterschreiben des Vertrags muss aber über die zuständige Innung eine Kopie an die Handwerkskammer geschickt werden. Ein Aufhebungsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden, eine mündliche Absprache reicht nicht aus.

Bietet ein Arbeitgeber statt einer fristlosen Kündigung einen Aufhebungsvertrag an, auf dem er vermerkt, dass er den Azubi eigentlich fristlos gekündigt hätte, muss der Azubi nicht mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen.

Wer seinen Ausbildungsvertrag beenden beziehungsweise aufheben möchte, kann sich zum Beispiel auf der Homepage der örtlichen Industrie- und Handelskammer über die Möglichkeiten und Besonderheiten der verschiedenen Optionen informieren. Mehr zum Aufhebungsvertrag in der Ausbildung lesen Sie in diesem Artikel.