Welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung mit sich bringt

Wenn eine Ausbildung in beidseitigem Einvernehmen beendet werden soll, ist der Aufhebungsvertrag das ideale Instrument. Sowohl Sie als Ausbilder als auch der Azubi selbst profitieren von den Vorteilen.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung überhaupt ins Spiel kommen?

In der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag bekanntlich von beiden Seiten aus recht einfach gekündigt werden. Ein kurzes Schreiben aufsetzen – ohne Begründung und ohne Fristeinhaltung. Das genügt schon. Ein Aufhebungsvertrag oder ähnliches ist in dieser Phase der Ausbildung nicht nötig. Nach der Probezeit wird das allerdings schon deutlich schwieriger. Beim Azubi liegen die Hürden, wenn er die Ausbildung aufgeben möchte, zwar nicht allzu hoch. Er muss lediglich eine vierwöchige Kündigungsfrist beachten.

Der Ausbildungsbetrieb allerdings darf jetzt im Normalfall gar nicht mehr kündigen. Die Ausbildung ist ein Arbeitsvertrag und unterliegt einem besonderen Schutz. Nur ein schwerwiegendes Vergehen des Auszubildenden rechtfertigt jetzt eine Kündigung von Seiten des Unternehmens.

In besonderen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung der Ausbildung eine gute Lösung

Allerdings kommt es auch vor, dass der Wunsch, die Ausbildung zu beenden auf beiden Seiten gehegt wird. Möglicherweise will der Azubi so schnell wie möglich den Ausbildungsbetrieb verlassen, weil er eine alternative Beschäftigung oder Ausbildung bzw. ein Studium anstrebt. Eine Kündigungsfrist passt ihm überhaupt nicht in den Kram.

Wenn Sie als Ausbildungsbetrieb ähnliche Gedanken haben, weil Sie beispielsweise mit den Leistungen und der Arbeitseinstellung, die der Azubi seit Beendigung der Probezeit an den Tag legt, nicht zufrieden sind, oder Sie wollen den Wünschen Ihres Auszubildenden einfach nur entgegenkommen, dann ist ein Aufhebungsvertrag für die Beendigung der Ausbildung das geeignete Instrument.

Beide Seiten profitieren vom Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

In einem solchen Aufhebungsvertrag vereinbaren Sie gemeinsam, dass die Ausbildung zu ganz bestimmten Bedingungen beendet wird. Das geht auch von einem Tag auf den anderen. Beide Seiten sollten sich diesen Schritt allerdings sehr gut überlegen. So hat schon manch ein Azubi einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und es bereits am nächsten Tag bereut.

Lassen Sie als Ausbilder daher dem Azubi in solchen Fällen immer ausreichend Zeit, um darüber nachzudenken. Am besten, Ihr Auszubildender schläft darüber – mindestens einmal, besser mehrmals. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihren Auszubildenden unter Druck setzen, damit er den Aufhebungsvertrag zur Beendigung der Ausbildung unterschreibt. Dann könnte der Azubi den Vertrag nämlich im Nachhinein anfechten.

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist für beide Seiten eleganter als eine Kündigung

Werden Sie sich mit Ihrem Azubi im Rahmen eins Aufhebungsvertrags einig, dann beenden Sie die Ausbildung sehr elegant. Im Lebenslauf Ihres Auszubildenden macht sich die Beendigung durch einen Auflösungsvertrag viel besser als eine Kündigung. Und auch für das Image Ihres Unternehmens ist es vorteilhaft, wenn diese einvernehmliche Lösung gewählt wird. Eine fristlose Kündigung hätte dagegen einen faden Beigeschmack.

Darüber hinaus profitieren Sie davon, dass der Azubi keine Kündigungsschutzklage erheben kann. Schließlich hat er selbst unterschrieben, dass er die Ausbildung beenden möchte. Zudem ist ein solcher Aufhebungsvertrag sehr flexibel handhabbar, so dass Sie die Ausbildung zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Einhaltung einer Frist beenden können.