Aufhebungsvertrag: Das ist bei einem Azubi zu beachten

Der Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Über den genauen Inhalt eines Aufhebungsvertrags für Azubis gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollten Sie verschiedene Dinge beachten, damit der Aufhebungsvertrag am Ende nicht anfechtbar ist.

Auch mit einem Aufhebungsvertrag kann man ein Ausbildungsverhältnis lösen. Zur Kündigung gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied: Beide Seiten müssen einverstanden sein. Das ist bei einer Kündigung ja in der Regel nicht der Fall.  

Konkret unterbreitet mit einem Aufhebungsvertrag die eine Seite (z. B. der Ausbildungsbetrieb) der anderen Seite (z. B. dem Azubi) das Angebot, die Ausbildung zu beenden. Seit dem 1.5.2000 gilt dabei: Der Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu formulieren. Inhaltlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es empfiehlt sich jedoch, folgende Aspekte auf jeden Fall unterzubringen:

  • Beendigungsdatum
  • Resturlaub
  • Rückgabe von Firmeneigentum (Schutzkleidung o. ä.)
  • Verschwiegenheitspflicht des Auszubildenden
  • Möglichkeit einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld

Dann kommt ein Aufhebungsvertrag in Frage 

  • Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind nicht gegeben. Sie würden die Ausbildung dennoch gern beenden und glauben, dass Ihr Azubi ebenso denkt.  
  • Möglicherweise würde eine außerordentliche Kündigung sogar Erfolg haben. Allerdings müssen Sie mit einer Kündigungsschutzklage rechnen, die bei einem Aufhebungsvertrag nicht möglich ist.  

Das ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten

  1. Geben Sie dem Azubi ausreichend Bedenkzeit, bevor er den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Er sollte die Möglichkeit haben, sich mit Dritten zu besprechen. Wenn er sich nämlich später überrumpelt fühlt, wird er ggf. versuchen, den Aufhebungsvertrag anzufechten.  
  2. Sie dürfen keinerlei Druck auf den Auszubildenden ausüben. Er muss absolut freiwillig unterschreiben. Das Androhen von bestimmten Maßnahmen wie Schadensersatzforderungen für den Fall, dass er nicht unterschreibt, macht eine später erfolgreiche Anfechtung des Aufhebungsvertrags wahrscheinlich.  
  3. Verweisen Sie auf arbeits- und sozialrechtliche Folgen. Möglicherweise wird die Bundesagentur einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nämlich aussetzen (z. B. für 3 Monate). Das muss der Azubi wissen, wenn er unterschreibt. 
  4. Denken Sie daran: Bei minderjährigen Auszubildenden müssen auch deren Eltern den Aufhebungsvertrag unterschreiben.