In welchen Fällen Sie die Eltern Ihrer Azubis einbeziehen

In vielen Ausbildungsverhältnissen haben Sie mit den Eltern der Auszubildenden nichts oder nicht viel zu tun. Und das ist auch gut so. Denn es ist ein Zeichen dafür, dass es in der Ausbildung keine Probleme gibt. Es gibt aber auch Eltern, die wollen viele Informationen haben und mischen sich ein. Wie verhalten Sie sich dann?

Grundsätzlich gilt, dass Sie unterscheiden müssen, ob Ihr Auszubildender volljährig oder minderjährig ist. Das ist der entscheidende Unterschied, wenn es darum geht, die Eltern einzubeziehen. Denn bei minderjährigen Azubis ist es sogar Ihre Pflicht, sie über bestimmte Dinge zu informieren. Und bei volljährigen Azubis dürfen Sie das noch nicht einmal freiwillig tun. Was gilt genau?

Wenn ihr Azubi 18 Jahre oder älter ist

Bei volljährigen Auszubildenden halten Sie sich grundsätzlich daran, dass Sie Eltern ohne Einverständnis des Auszubildenden keine Auskunft geben. Ruft bei Ihnen als Ausbilder ein besorgtes Elternteil an, um etwas über eine schlechte Beurteilung oder über die Lage in der Ausbildung im Allgemeinen zu erfahren, dann blocken Sie ab. Bedenken Sie, dass Sie die Interessen Ihres Auszubildenden wahren müssen. Und der hat möglicherweise überhaupt kein Interesse daran, dass seine Eltern etwas über seine Ausbildung erfahren. Das müssen Sie als Ausbilder respektieren.

Ausnahme: Ihr Azubi wünscht ausdrücklich, dass die Eltern informiert werden. Oder Sie fragen Ihren Auszubildenden, ob seine Eltern bestimmte Dinge wissen dürfen oder nicht. Gibt er Ihnen sein Einverständnis, dann dürfen Sie Informationen austauschen. Das gilt aber nur soweit, wie der Auszubildende damit einverstanden ist.

Wenn Ihr Azubi 17 Jahre oder jünger ist

Bei minderjährigen Azubis sieht es ganz anders aus. Dort haben schließlich auch die Eltern den Ausbildungsvertrag unterschrieben und haben somit das Recht, über den Stand der Ausbildung informiert zu werden. Über folgende Angelegenheiten sind Sie beispielsweise auskunftspflichtig:

Soziale Integration: Ist ein Elternteil daran interessiert, wie gut ein Auszubildender sozial integriert ist, dann geben Sie darüber Auskunft. Im Falle, dass die soziale Integration schlecht läuft und Sie sich Sorgen machen, können bzw. sollten Sie sich auch von sich aus mit den Eltern austauschen.

Leistungsstand: Ganz egal, ob es über die generelle Leistungsfähigkeit des Sohnes oder der Tochter geht oder ob die Eltern einen Kommentar zu einer bestimmten Leistung (Beurteilung, Zwischenprüfung) haben wollen, Sie geben als Ausbilder bereitwillig Auskunft. Für den Fall, dass die Leistungsfähigkeit insgesamt zur Sorge Anlass gibt und gegebenenfalls die Abschlussprüfung gefährdet ist, tauschen Sie sich auf Ihre Initiative hin mit den Eltern aus.