Befristete Übernahme nach der Ausbildung: Was ist zu beachten?

Wenn Sie beabsichtigen, Auszubildende nach ihrer Ausbildung befristet zu übernehmen, dann beachten Sie einige Besonderheiten. Denn manch einer hat schon versehentlich gegen seine Absicht dann doch unbefristet übernommen. Andere Ausbildungsbetriebe wiederum haben einzelne Azubis mit der Befristung ohne Not vor den Kopf gestoßen. Auch das sollte vermieden werden. Lesen daher hier, was Sie bei einer befristeten Übernahme nach der Ausbildung beachten sollten.

Übernahme ja oder nein? Diese Frage stellt sich grundsätzlich zum Ende einer Ausbildung. Im Moment spricht vieles für eine Übernahme, denn in so gut wie allen Branchen macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Und da ist eine Arbeitskraft, die man selbst in den letzten Jahren unter nicht unerheblichen Kosten ausgebildet hat, sehr viel wert. Es muss also dringend geprüft werden, ob nicht für alle erfolgreichen Azubis eine Übernahme infrage kommt.

Übernahme von Azubis kann Fachkräftemangel entgegenwirken

Dabei ist auch der Fachkräftebedarf der nächsten Jahre zu berücksichtigen. Denn wer sich heute einer Übernahme verweigert, aber bereits absehen kann, dass mittelfristig Fachkräfte gebraucht werden, der sollte vorsorgen. Schließlich wird es immer teurer, ausgebildete Kräfte an Land zu ziehen. Zudem sind damit erhebliche Risiken verbunden, da die Einstellung eines externen Bewerbers immer von Unsicherheit geprägt ist. Greifen Sie hingegen auf Menschen zurück, die Sie durch die Ausbildung kennen, minimiert sich dieses Risiko.

Befristete Übernahme nach der Ausbildung als Mittelweg

Sie können aber auch einen Zwischenweg wählen, indem Sie weder unbefristet einstellen noch eine Übernahme komplett verweigern. Sie befristen den Anschlussvertrag des Auszubildenden einfach. Aber ist das wirklich so einfach? Zumindest müssen mehr Aspekte bedacht werden als bei einer unbefristeten Einstellung. Es geht schon damit los, dass ein befristeter Vertrag grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden muss – und das vor der Arbeitsaufnahme. Hat Ihr Azubi die Abschlussprüfung bestanden und kehrt in den Ausbildungsbetrieb zurück, dann muss ein neues Vertragsverhältnis vorliegen, wenn Sie ihn beschäftigen wollen.

Wurde schriftlich nichts aufgesetzt, dann ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen. Und das Überraschende ist: Dieser ist in jedem Falle unbefristet. Denn nur unbefristete Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden.

Wenn der ehemalige Azubi den Arbeitgeber auf Entfristung verklagt

Liegt ein solcher schriftlicher Arbeitsvertrag nicht vor und Sie beschäftigen den Auszubildenden dennoch, dann hat dieser tatsächlich die Möglichkeit, auf Entfristung des Vertrages zu klagen. Damit hat er gute Aussicht auf Erfolg. Für Sie sind damit gleich zwei Unannehmlichkeiten verbunden: Zum einen haben Sie Ärger vor dem Arbeitsgericht, was das Arbeitsverhältnis natürlich erheblich belastet. Und zum anderen haben Sie einen ehemaligen Auszubildenden unbefristet eingestellt, dem Sie eigentlich nur einen befristeten Vertrag geben wollten. Verhindern Sie das unbedingt, indem Sie die Verträge rechtzeitig aufsetzen.

Vor allem sollten Sie aber prüfen, ob nicht auch ein unbefristeter Vertrag für alle oder ausgesuchte Azubis infrage kommt. Sie können nämlich davon ausgehen, dass befristete Arbeitnehmer bei der Konkurrenz oftmals die Möglichkeit haben, eine unbefristete Einstellung zu bekommen. Das gilt erst recht bei jungen und ordentlich ausgebildeten Fachkräften. Wenn Sie also Ihre Auszubildenden nur befristet einstellen, müssen Sie damit rechnen, dass sich ihre ehemaligen Azubis weiter bewerben – zumindest in der Endphase ihrer befristeten Arbeitszeit. Möglicherweise stoßen Sie einem Azubi, der mehr erwartet hat, mit einer Befristung auch vor den Kopf.

Fazit: Befristen Sie Arbeitsverträge also niemals aus Prinzip, sondern prüfen Sie stets ernsthaft, ob eine unbefristete Einstellung Ihrer gut ausgebildeten Ex-Azubis nicht doch infrage kommt. Das schafft Vertrauen, was die Grundlage für eine langfristige Beschäftigung ist und dem Fachkräftemangel vorbeugt.