Kurzarbeit und Ausbildung: Übernahme ist dennoch möglich

Kurzarbeit und Ausbildung: Die Übernahme von Auszubildenden ist auch möglich, wenn kurz gearbeitet wird. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Bei der Einstellung externer Kräfte liegen die Hürden dagegen hoch.

Kurzarbeit im Betrieb hat auch Einfluss auf die Ausbildung, z. B. auf die Übernahme von Auszubildenden. Denn in Betrieben, in denen kurz gearbeitet wird, haben es Auszubildende schwerer, einen Job im Anschluss an die Ausbildung zu ergattern. Allerdings ist es ein Irrglaube, wenn davon ausgegangen wird, dass dann eine Übernahme nicht möglich ist.  

Ausbildung beendet, Kurzarbeit im Betrieb! Was ist mit einer Übernahme?

Es stimmt zwar schon, dass die Einstellung neuer Mitarbeiter nur unter ganz bestimmten Bedingungen während der Kurzarbeit möglich ist. Es muss ein wichtiger betrieblicher Grund dazu vorliegen. Ansonsten wäre es im Betrieb auch schwer vermittelbar, dass eine Stelle neu besetzt wird, obwohl insgesamt zu wenig Arbeit da ist. Für Personen, die die Ausbildung beendet haben, gelten diese strengen Regelungen jedoch nicht.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme nach der Ausbildung trotz Kurzarbeit problemlos möglich ist. Schließlich ginge es darum, dass junge Menschen erste Berufserfahrungen sammeln. Aber auch für den Ausbildungsbetrieb selbst kann sich eine Übernahme trotz Krise und Kurzarbeit mittel- bis langfristig auszahlen. Schließlich wird es immer wichtiger, Auszubildende an das eigene Unternehmen zu binden. Denn es stehen von Jahr zu Jahr demografiebedingt weniger Fachkräfte zur Verfügung. Das wird sich vor allem nach der Wirtschaftskrise zeigen.  

Weiteres zum Thema Ausbildung und Kurzarbeit

  • Kurzarbeit gilt nicht für Auszubildende. Sie müssen als Ausbildungsverantwortlicher vielmehr die Ausbildung so umorganisieren, dass weiterhin ausgebildet werden kann. Achten Sie darauf, dass Ausbilder zu jeder Zeit zur Verfügung stehen und nicht alle gleichzeitig zu Hause bleiben.
  • Kurzarbeit in Ihrem Betrieb bedeutet folglich auch: Die Ausbildungsvergütung für Ihre Azubis darf nicht gekürzt werden. Überweisen Sie auch in dieser Phase der Ausbildung den üblichen Betrag.
  • Nur wenn trotz bester Organisation gar nichts mehr geht und alle Maßnahmen ausgeschöpft sind, dürfen Sie in ganz wenigen Ausnahmefällen auch Azubis nach Hause schicken. Aber selbst dann müssen Sie die Vergütung weiter zahlen. Azubis haben in diesem Fall regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und sich für die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb bereit zu halten.

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