Mobbing: Wenn Auszubildende betroffen sind
Es kommt leider immer wieder vor: Mobbing in Azubi-Kreisen. Teilweise sind Auszubildende das Opfer, aber sie können auch Täter sein. In beiden Fällen sind vor allem Sie als Ausbilder gefordert.
Es kommt leider immer wieder vor: Mobbing in Azubi-Kreisen. Teilweise sind Auszubildende das Opfer, aber sie können auch Täter sein. In beiden Fällen sind vor allem Sie als Ausbilder gefordert.
Die Leistungen in der Berufsschule lassen oftmals zu wünschen übrig. Manche Azubis haben schlicht keine Lust zu büffeln. Oder sie sind einfach eher Praktiker und überzeugen im Betrieb. Aber auch die Leistungen in der Berufsschule zählen.
Wer ist eigentlich der rechtliche Eigentümer am Gesellstück, das viele gewerbliche Auszubildende im Rahmen der Abschlussprüfung anfertigen? Darf es der Azubi mit nach Hause nehmen? Ein nettes Andenken an die Ausbildung wäre es ja.
Die meisten Ausbildungsverträge, die vorzeitig enden, werden im ersten Ausbildungsjahr gekündigt bzw. aufgelöst. Und: Mehr als die Hälfte aller Abbrüche gehen auf die Initiative des Auszubildenden zurück. Im Ausbildungsunternehmen hinterlässt das dann eine Vakanz – und keinen guten Eindruck.
Es ist das wichtigste Instrument für Sie als Ausbilder: das Kritikgespräch mit Ihrem Azubi. Dieses sollten Sie allerdings nicht von jetzt auf gleich führen, sondern entsprechend vorbereiten. Denn schließlich kann ein solches Gespräch durchaus auch in die Hose gehen.
Sie als Ausbilder haben Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für Ihre Auszubildenden. Viele kennen sich mit ihren Rechten sehr gut aus und scheuen sich auch nicht, diese Karte auszuspielen. Was aber ist mit den Pflichten?
Es geschieht in der Regel am 1. August oder am 1. September: Die neuen Auszubildenden erleben ihren ersten Ausbildungstag in einer ihnen völlig unbekannten Welt. Sie als Ausbilder sind in diesen Tagen und Wochen ganz besonders gefordert. Seien Sie darauf vorbereitet.
Motivation ist das A und O in der Ausbildung. Mit ihr fällt das Engagement der Auszubildenden und natürlich auch der Ausbilder. Sorgen Sie daher dafür, dass Sie einer möglichen Demotivation frühzeitig vorbeugen und vermeiden Sie die folgenden 4 Motivationskiller.
Es gibt Auszubildende, die sind besonders fleißig und nehmen daher zusätzlich zur Ausbildung noch einen Nebenjob an. Andere tun dies aus finanziellen Gründen, da sie sich beispielsweise eine Wohnung oder ein Auto finanzieren wollen. In jedem Fall ist bei dieser Job-Konstruktion das eine oder andere zu beachten.
Zum Ende der Ausbildung erhält ein Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb ein Zeugnis. Dieses soll grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Wenn der Azubi aber durch die Prüfung gefallen ist und auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet – kommt das dann auch in das Zeugnis?
Auszubildende, die in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) tätig sind, haben besondere Rechte. Sie sind nicht nur schwerer zu kündigen und müssen bei der Übernahme bevorzugt werden. Sie haben darüber hinaus nämlich auch das Recht, bei bestimmten Anlässen freigestellt zu werden. In welchen Fällen eine Freistellung von JAV-Mitgliedern gilt, lesen Sie hier.
Wenn Sie beabsichtigen, Auszubildende nach ihrer Ausbildung befristet zu übernehmen, dann beachten Sie einige Besonderheiten. Denn manch einer hat schon versehentlich gegen seine Absicht dann doch unbefristet übernommen. Andere Ausbildungsbetriebe wiederum haben einzelne Azubis mit der Befristung ohne Not vor den Kopf gestoßen. Auch das sollte vermieden werden. Lesen daher hier, was Sie bei einer befristeten Übernahme nach der Ausbildung beachten sollten.
Es sind die attraktivsten Wochenenden im Jahr: In den Monaten Mai und Juni erfreuen sich die Arbeitnehmer diverser Feiertage. Um lange und freie Wochenenden zu haben, möchten viele Arbeitnehmer und Azubis auch an den Brückentagen frei haben. Das kann funktionieren – und zwar ohne Urlaub zu nehmen.
Ausbildungsbetriebe müssen Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und für Prüfungen freistellen. Das geht aus §15 Berufsbildungsgesetz hervor. Aber was heißt das genau? Was ist beispielsweise, wenn die Prüfung um 11:00 Uhr vormittags beendet ist? Geht’s dann noch ab in den Betrieb?
Es ist ein Klassiker und sein Image ist schon ein wenig angestaubt: der Tag der offenen Tür. Doch zumindest beim Ausbildungsmarketing stellt er durchaus eine wertvolle Möglichkeit dar, mit potenziellen Bewerbern ins Gespräch zu kommen. Und am Image lässt sich schließlich arbeiten.
Sicher kennen Sie auch den Fall, dass Sie bei der Krankmeldung eines Auszubildenden ein komisches Gefühl beschleicht. Schon wieder der. Schon wieder ein Montag. Und vermutlich werden schon wieder die 3 Tage ausgenutzt, an denen der Auszubildende ohne ärztliche Bescheinigung fehlen darf.
Zum Ende der Probezeit sind Ausbilder im besonderen Maße gefordert. Sie müssen eine wichtige Entscheidung treffen: Wird der Azubi endgültig in die Ausbildung übernommen oder übersteht er die Probezeit nicht?
So genannte ausbildungsfremde Tätigkeiten sind oft genug Anlass für Streitigkeiten. In der Regel ist es der Auszubildende, der sich ausgenutzt fühlt und auf die Barrikaden geht. Das tut er oftmals zu Recht, in manchen Fällen macht er seinem Ausbildungsbetrieb allerdings auch ungerechtfertigt Vorwürfe.
Ein Studium zu beginnen, wird für junge Menschen immer attraktiver und interessanter. Eine Ausbildung im dualen System hingegen gilt oftmals eher als zweite Wahl. Die Folge: überfüllte Hörsäle und Ausbildungsplätze, die nicht besetzt werden können. Das produziert einerseits Studienabbrecher und steigert andererseits die Kreativität von Unternehmen, neue Auszubildende zu akquirieren.
Als Vertreter des Ausbildungsbetriebs und Ausbildungsverantwortlicher haben Sie die Verpflichtung darauf zu achten, ob alle Bereiche der Ausbildung rund laufen. Dazu zählt auch die Berufsschule, die Leistungen dort und vor allem auch die Frage, ob der Azubi seiner Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, überhaupt nachkommt.
Grundsätzlich sollten Auszubildende ja alle die gleichen Rechte haben, die im Berufsbildungsgesetz festgelegt sind. Das trifft grundsätzlich auch zu. Dennoch gibt es bestimmte Azubigruppen die – aus gutem Grund – mehr Rechte haben als andere.
Wenn ein Azubi in eine Krise kommt, dann ist das eine herausfordernde Situation, die Sie als Ausbilder Zeit und Nerven kostet. Es ist gleichzeitig aber auch in ihre Chance als Ausbilder sich zu bewähren, gemeinsam mit dem Azubi die Krise durchzustehen und als Team zusammenzuwachsen.
Ihre neuen Auszubildenden haben nun die Ausbildung in ihrem Unternehmen begonnen. Sie als Ausbilder konnten sich einen ersten Eindruck verschaffen. Wie immer sind Leistungsträger dabei, andere wiederum tun sich schwer. Wichtig ist, dass Sie die schwächeren Azubis von Beginn an stärken. Denn schließlich liegt es in Ihrem Interesse, dass alle die Probezeit bestehen.
Nur nicht schwanger werden der Ausbildung – diese Denkweise hat durchaus ihre Berechtigung. Denn es gibt zugegebenermaßen günstige Zeitpunkte für eine Schwangerschaft. Allerdings gilt auch: Die Zeiten, in denen mit einer Schwangerschaft die Ausbildung erst einmal tabu ist, sind vorbei. Beides ist durchaus kombinierbar.
Wenn in diesen Tagen neue Auszubildende bei Ihnen in ihr Berufsleben starten, müssen einige formelle Dinge sofort vorgenommen werden. Dazu gehören natürlich grundlegende Information über Rechte und Pflichten den Azubis gleich mitzuteilen. Darüber hinaus sind Informationen zum Datenschutz von außerordentlicher Bedeutung.
Auszubildende müssen die Aufträge ausführen, die man ihnen erteilt. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen. Denn zum einen müssen diese Arbeitsaufträge etwas mit der Ausbildung zu tun haben; und zum anderen muss derjenige, der den Auftrag erteilt, tatsächlich weisungsberechtigt sein.
Je weniger Führung ein Ausbilder zeigt, desto größer ist die Gefahr, dass ihm seine Auszubildenden auf der Nase herum tanzen. Die Voraussetzungen sind hierbei ziemlich unterschiedlich. Dem einen oder anderen wurde Führungskompetenz bereits in die Wiege gelegt. Die Mehrzahl der Ausbilder müssen sich diese allerdings erarbeiten. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie auch Sie Ihre Führungsqualitäten verbessern können.
Im Rahmen der Ausbildung ist eine Probezeit verbindlich vorgeschrieben. Damit unterscheidet sich ein Ausbildungsverhältnis von einem normalen Arbeitsverhältnis, in dem theoretisch auch auf die Probezeit verzichtet werden kann. Mit Ihren Auszubildenden dürfen Sie das hingegen nicht tun.
Seit einigen Jahren gibt es ganz offiziell nach dem Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, die wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit von Auszubildenden zu reduzieren. Allerdings muss hierfür ein Grund vorliegen. Das Schöne daran ist: Beide Seiten profitieren – auch Sie als Ausbildungsverantwortlicher.
Die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis dauert zwischen 1 und 4 Monaten. Das ist angesichts der Berufsschul- und Krankheitstage sowie der Feiertage, die Ende Dezember bei einer 4-monatigen Probezeit ab 1. September noch relevant werden, kurz genug. Da muss nicht auch noch ein Urlaub sein.
Als Ausbilder müssen Sie darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für Ausbildungsverhältnisse gelten, beachten. Denn schließlich steht stets die Ausbildung selbst und nicht die Produktivität des Auszubildenden im Mittelpunkt. Trotzdem sind Überstunden in einem gewissen Umfang möglich.
Wann die Ausbildung genau endet, ist für verschiedene Aspekte von großer Wichtigkeit. So beispielsweise muss bei der Übernahme eines Auszubildenden klar sein, ab wann er eine höhere Vergütung erhält. Und wird er nicht übernommen, dann darf er ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ausbildung endet, nicht mehr bei Ihnen tätig werden.
Grundsätzlich schätzen wir Ausbilder es schon, wenn ein Auszubildender leistungsbereit ist. Allerdings kann das auch nach hinten losgehen. Ein Azubi ist ständig gestresst, steht unter Druck, macht Überstunden und wird von vielen als wenig umgänglich wahrgenommen. Das muss nun auch nicht sein.
Wann ist eine Abmahnung berechtigt und man ist sie nicht berechtigt? Sie als Ausbildungsverantwortlicher sollten hier ganz genau Bescheid wissen. Und Sie sollten auch für Extremfälle gewappnet sein. Denn im Ausnahmefall ist auch eine Kündigung ohne Abmahnung möglich.
Als Ausbilder dürfen Sie sich da gar nichts vormachen: Viele Jugendliche und junge Erwachsene nehmen regelmäßig oder unregelmäßig Drogen – zum Glück überwiegend die vergleichsweise harmlosen. Erfahrung mit Hanf haben jedenfalls auch die meisten Ihrer Auszubildenden schon gemacht. Was bedeutet das nun für ihre Ausbildung?
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Den Großteil ihrer Ausbildung absolvieren sie in der Regel im Betrieb und sind damit Teil der Wertschöpfungskette. Können Sie aber auch umfassend und in jeder Situation eingesetzt werden? Dürfen sie beispielsweise in ein Schichtsystem integriert werden?
Wer zwischen den Jahren 1977 und 1998 geboren ist, der gehört der so genannten Generation Y an. Auch auf Ihre Auszubildenden dürfte das zutreffen. Die Generation Y – vielleicht haben Sie das auch schon festgestellt – legt im Rahmen ihrer Berufswahl und den Ansprüchen an ihren Arbeitsplatz anderer Wertmaßstäbe an als die ältere Arbeitnehmergeneration.
Gibt es in Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), dann haben die dort engagierten Mitglieder bestimmte Rechte. Beispielsweise müssen Sie diese ab und zu von der Ausbildungsarbeit freistellen, damit die Aufgaben der JAV wahrgenommen werden können.
Auch wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht perfekt läuft, auf Lob sollten Sie keineswegs verzichten. Oder noch radikaler formuliert: Gerade wenn Probleme in der Ausbildung auftauchen, dann ist das Lob zum richtigen Zeitpunkt eines der wichtigsten Instrumente, das Ihnen als Ausbilder zur Verfügung steht. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Auszubildenden richtig loben.
In vielen Ausbildungsverhältnissen haben Sie mit den Eltern der Auszubildenden nichts oder nicht viel zu tun. Und das ist auch gut so. Denn es ist ein Zeichen dafür, dass es in der Ausbildung keine Probleme gibt. Es gibt aber auch Eltern, die wollen viele Informationen haben und mischen sich ein. Wie verhalten Sie sich dann?
Haben Sie als Ausbilder eigentlich immer den Überblick, ob Ihre Azubis regelmäßig zur Berufsschule gehen? Grundsätzlich wird das sicher der Fall sein, aber da gibt es ja auch die ganz speziellen Kandidaten. Beachten Sie: Es ist auch Ihre Verantwortung, dass der Azubi die Berufsschule besucht.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, einen Ausbildungsvertrag schriftlich abzuschließen. Hierfür gibt es nach dem Berufsbildungsgesetz zwar keine Verpflichtung, aber zumindest müssen die wesentlichen Inhalte schriftlich festgehalten werden. Besser ist: Fixieren Sie den gesamten Vertrag schriftlich.
Mehr als 20 % aller Ausbildungsverhältnisse werden vorzeitig gelöst. Viel öfter als man denkt, ist der Azubi der Initiator. Manchmal jedoch muss er auch unfreiwillig gehen durch eine Kündigung. Und wenn beide Vertragsparteien gleichermaßen wollen, dass die Ausbildung beendet wird – dann ist häufig ein Aufhebungsvertrag sinnvoll.
In vielen Branchen herrscht bereits Fachkräftemangel, in einigen steht er unmittelbar bevor. Ausgebildete Fachkräfte sind sehr begehrt. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre besten Azubis begeistern und frühzeitig an das Unternehmen binden, um diese Azubis im Unternehmen halten zu können.
In der Weiterbildung ist das gang und gäbe. Ein Mitarbeiter bekommt eine teure Bildungsmaßnahme finanziert und der Arbeitgeber will aus gutem Grund verhindern, dass er im Anschluss daran zur Konkurrenz wechselt und sein teures Wissen dort einbringt. Die Lösung ist einfach: Der Kollege verpflichtet sich, einige Jahre im Unternehmen zu bleiben. Aber geht das auch in der Berufsausbildung?
Leider kommt es vor, dass ein Ausbildungsverhältnis eskaliert. Wenn der Azubi beispielsweise durch die Prüfung fällt und die Schuld bei anderen sucht, dann spitzt sich die Situation zu. Und wenn der Betrieb tatsächlich nicht ordentlich ausgebildet hat, dann kann Schadenersatz fällig werden.
Nach §15 Berufsbildungsgesetz haben Sie Ihre Auszubildenden zu verschiedenen Anlässen freizustellen. Das gilt insbesondere für den Berufsschulunterricht und für die Prüfungen. Es kann aber auch noch für weitere Maßnahmen gelten.
Vorstellungsgespräche sind für Sie als Ausbilder eine aufschlussreiche Angelegenheit. Allerdings hat auch das seine Grenzen. Denn manche Dinge wird Ihnen ein Bewerber um einen Ausbildungsplatz möglicherweise nicht erzählen. Und leider dürfen Sie einiges auch nicht erfragen.
In der Berufsschule werden vor allem die theoretischen Inhalte der Ausbildung vermittelt. Wenn es hier hapert, dann ist die gesamte Ausbildung gefährdet. Denn in der Abschlussprüfung ist theoretisches Wissen und das Verstehen der Zusammenhänge unverzichtbar.
Ausbildung und Schwangerschaft – wie gut oder wie schlecht passt das eigentlich zusammen? Sicher ist: Die Ausbildung hat einen neuen, wichtigen Aspekt erhalten – und damit auch ein Problem. Dieses ist aber in der Regel durchaus lösbar.