Zustellung einer Kündigung im Rahmen der Ausbildung

Die Zustellung einer Kündigung ist an und für sich nicht unbedingt schwer. Das gilt auch bei Auszubildenden. Theoretisch kann man das Schreiben einfach mit der Post versenden. Allerdings dürfte es dann schwierig sein, die Zustellung hinterher zu belegen. Besser ist daher die persönliche Übergabe oder die Zustellung der Kündigung durch einen Boten.

Kündigung eines Azubis wegen Zuspätkommens?

Wenn ein Azubi ständig zu spät kommt, ist das wahrlich ein Ärgernis. Möglicherweise reicht aber schon ein klärendes Gespräch, um das zu ändern. Ist dies nicht der Fall, können auch arbeitsrechtliche Maßnahmen in Gang gebracht werden. Dazu gehören unter Umständen auch Abmahnung und Kündigung.

Rückzahlung von Ausbildungskosten – geht das?

Eine Berufsausbildung kostet das ausbildende Unternehmen jede Menge Geld. Es muss Personal zur Verfügung stellen, die Vergütung bezahlen, die Ausbildungsmittel bereitstellen usw. Kehrt der Azubi direkt nach der bestandenen Abschlussprüfung dem Unternehmen den Rücken, ist das ärgerlich. Können Ausbildungskosten nun zurückgefordert werden?

Kündigung nach der Probezeit: Ihr Azubi darf das

Für Auszubildende ist eine Kündigung von ihrer Seite aus auch nach der Probezeit recht unkompliziert möglich. Wenn er die Ausbildung einfach beenden will, dann darf er das in aller Regel auch. Allerdings darf er nicht ohne wichtigen Grund kündigen, um den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und die Lehre in einem anderen Betrieb fortzusetzen.

Berufsschule schwänzen muss Konsequenzen haben

Wenn Ihr Auszubildender seiner Pflicht nicht nachkommt, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen, muss er mit Konsequenzen rechnen. Und auch Sie als Ausbilder sind gefordert. Unentschuldigte Fehltage sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen. Die Bandbreite Ihrer Maßnahmen reicht von einem Vier-Augen-Gespräch bis – im Extremfall – zu einer Kündigung.

Fristlose Kündigung in der Ausbildung

Wer nach der Probezeit seinem Azubi kündigen will, der muss schweres Geschütz auffahren: die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Das bedeutet: Ein Auszubildender sitzt – hat er die Probezeit überstanden – fest im Sattel. Die Hürden für eine Kündigung liegen hoch.

Übernahme aus Versehen: Das sollte nicht passieren

Wann endet ein Ausbildungsvertrag? Besteht Ihr Azubi die Abschlussprüfung, dann endet die Ausbildung sofort danach. Für Sie bedeutet das: Der Azubi sollte dann nicht mehr für Sie arbeiten. Ansonsten begründen Sie unter Umständen einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Übernahme ist so automatisch und aus Versehen erfolgt.

Ihr Azubi hat einen Nebenjob: Geht das?

Wenn Ihr Azubi einen Nebenjob ausüben will, dann muss er Sie keineswegs um Erlaubnis bitten. Er hat Sie lediglich zu informieren. Allerdings darf er auch dann die maximal mögliche, wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Besonders bei minderjährigen Auszubildenden ist der Spielraum sehr gering.

Ausbildungsnachweis: Kontrollieren Sie ihn regelmäßig

Auszubildende haben die Pflicht, ihren Ausbildungsnachweis regelmäßig zu führen. Kommen Sie dieser nicht nach, könnte es Probleme geben – spätestens bei der Zulassung zur Abschlussprüfung. Aber auch Sie als Ausbilder haben Ihre Pflichten. Sie müssen den Azubi zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und diesen kontrollieren.

Auszubildende mit Schwächen gezielt fördern

Auszubildende mit Schwächen sind das Salz in der Suppe für Sie als Ausbilder. Nehmen Sie sich dem schwächsten Azubis daher intensiv an. Geben Sie jedem Einzelnen Selbstbewusstsein und beheben Sie die Defizite so weit wie möglich. Der betroffene Auszubildende muss dabei selbst erkennen, dass er in der Lage ist, Fortschritte zu machen.