Daran erkennen Sie, ob Ihr Azubi blau macht oder krank ist

Sicher kennen Sie auch den Fall, dass Sie bei der Krankmeldung eines Auszubildenden ein komisches Gefühl beschleicht. Schon wieder der. Schon wieder ein Montag. Und vermutlich werden schon wieder die 3 Tage ausgenutzt, an denen der Auszubildende ohne ärztliche Bescheinigung fehlen darf.

Natürlich beschleicht Sie in solchen Fällen das Gefühl, vom Auszubildenden vielleicht an der Nase herumgeführt zu werden. Dieses Gefühl könnte sich verstärken, wenn möglicherweise Zeugen berichten, den Auszubildenden irgendwo – ganz offensichtlich bei bester Gesundheit – gesehen zu haben. Damit stellt sich Ihnen die Frage, was zu tun ist. Können Sie überhaupt etwas tun?

Zunächst einmal ein Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie das Verhalten des Auszubildenden nicht vorverurteilen. Schließlich könnte er tatsächlich an jedem der einzelnen Tage krank gewesen sein. Und zudem besteht die Möglichkeit, dass man ihm seine Krankheit nicht sofort ansieht. Denn möglicherweise nimmt er etwas gegen Schmerzen oder seine Erkrankung ist psychischer Natur. Das führt dazu, dass etwaige Kollegen, die etwas argwöhnisch berichten, den Azubi während seiner Krankheit quietschfidel gesehen zu haben, allenfalls Indizien liefern, aber keineswegs einen Beweis dafür, dass der Auszubildende blau macht.

So stellen Sie fest, ob der Azubi blau macht oder wirklich krank ist

Zunächst einmal machen Sie sich Ihre Notizen und erstellen eine Krankenstatistik. Handelt es sich bei dem Auszubildenden, dessen Krankheitsverhalten Ihnen suspekt vorkommt, um Kurzzeiterkrankungen, die vor allen am Montag und am Freitag vorkommen? Liefert er eine ärztliche Bescheinigung oder bleibt er häufig exakt so viele Tage zuhause, wie er es ohne ärztliche Bescheinigung darf? Machen Sie sich zunächst ein statistisches Bild.

Erhärtet sich so der Verdacht, dann können Sie zum Mittel des Krankenrückkehrgesprächs greifen. Bitten Sie den Auszubildenden, direkt nach der Wiederkehr von einer Krankheit zu einem Gespräch und schildern Sie ohne Emotionen, dass Sie sich aufgrund der häufigen Erkrankungen Sorgen machen. Fragen Sie, ob Sie etwas für den Auszubildenden tun können, falls der Grund für die Erkrankung im Ausbildungsbetrieb liegt. Ein solches Krankenrückkehrgespräch setzt den Azubi unter Druck. Er muss sein Verhalten zwar nicht unmittelbar ändern, aber er hat registriert, dass Sie genau hinschauen. Allein das kann schon Wunder bewirken.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei einzelnen Auszubildenden die ärztliche Bescheinigung früher zu verlangen als bei anderen Azubis. Sie können auch veranlassen, dass ein Auszubildender, der durch häufige Fehlzeiten auffällt, in Zukunft ab dem 1. Krankheitstag zum Arzt gehen muss. Daran muss sich dieser Azubi dann auch halten. Grundsätzlich können Sie noch zu einem weiteren Mittel greifen: Beauftragen Sie den medizinischen Dienst seiner Krankenkasse zu untersuchen, ob der Auszubildende tatsächlich krank ist. Möglicherweise bringt Ihnen das die gewünschte Klarheit.