Vorzeitiges Ausbildungsende: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Mehr als 20 % aller Ausbildungsverhältnisse werden vorzeitig gelöst. Viel öfter als man denkt, ist der Azubi der Initiator. Manchmal jedoch muss er auch unfreiwillig gehen durch eine Kündigung. Und wenn beide Vertragsparteien gleichermaßen wollen, dass die Ausbildung beendet wird – dann ist häufig ein Aufhebungsvertrag sinnvoll.

Wenn gut jeder fünfte Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wird, dann muss dieser Tatbestand zunächst einmal genau beleuchtet werden. Es ist nämlich keineswegs so, dass diese jungen Menschen dann zwangsläufig in die Arbeitslosigkeit gehen. Im Gegenteil: Das ist nur sehr selten der Fall. Viele bleiben dem dualen System der Berufsausbildung erhalten und beginnen eine neue Ausbildung – entweder in einem anderen Beruf oder in einem anderen Betrieb. In der Regel wird die alte Ausbildung dann ohne viel Ärger beendet.

Sind sich beide Vertragsparteien nämlich darüber einig, dass es das Beste ist, die Ausbildung zu beenden, dann bietet es sich an, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Kern dieses Vertrags ist die Zustimmung beider Seiten, dass die Ausbildung nicht fortgesetzt wird – und das inklusive aller Rahmenbedingungen. Das gilt beispielsweise für den Termin, wann genau die Ausbildung beendet sein soll.

Und es muss natürlich geklärt sein, ob eine Seite der anderen noch etwas schuldig ist. In der Regel ist das nicht der Fall, aber auch die Vereinbarung einer Abfindung ist in Ausbildungsverhältnissen nicht ausgeschlossen.

In diesen Fällen muss die Kündigung herhalten

Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn nicht über jeden einzelnen Aspekt Übereinkunft herrscht, dann ist ein Aufhebungsvertrag nicht möglich. Verfolgt eine der beiden Seiten das Ziel, die Ausbildung trotzdem zu beenden, dann muss der anderen Seite gekündigt werden. Sie als Ausbildungsbeauftragter sitzen in dieser Frage aber an einem reichlich kurzen Hebel.

Ist die Probezeit einer Ausbildung nämlich erst einmal vorbei, dann muss schon ein wirklich wichtiger Grund her, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Penetrantes Zu-spät-kommen trotz Abmahnung, Gewaltanwendung im Betrieb, Drogenkonsum am Arbeitsplatz usw. sind Gründe, wegen denen Sie fristlos kündigen können.

Der Auszubildende könnte aber ebenfalls auf die Idee kommen, gegen Ihren Willen die Ausbildung zu beenden. Ihm macht es der Gesetzgeber einfacher. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung ganz aufgeben möchte. Gleiches gilt, wenn er einen Ausbildungsplatz in einem anderen Beruf gefunden hat. Das sind für ihn hinreichende Gründe, um rechtmäßig eine Kündigung auszusprechen.