3 wichtige Punkte, die Azubis zu Datenschutz verpflichten

Wenn in diesen Tagen neue Auszubildende bei Ihnen in ihr Berufsleben starten, müssen einige formelle Dinge sofort vorgenommen werden. Dazu gehören natürlich grundlegende Information über Rechte und Pflichten den Azubis gleich mitzuteilen. Darüber hinaus sind Informationen zum Datenschutz von außerordentlicher Bedeutung.

Wir haben das Zeitalter der sozialen Netzwerke. Junge Menschen sind es gewohnt, über alles und mit jedem elektronisch zu kommunizieren. Mit dem Beginn der Ausbildung ist es damit jedoch vorbei. Zumindest Betriebsinternes gehört nicht in soziale Netzwerke wie Facebook und Co. Darauf müssen Sie Ihre Azubis grundsätzlich hinweisen – auch wenn es Ihnen als Selbstverständlichkeit erscheint.

Schulen Sie Ihre Auszubildenden gezielt zum Thema Datenschutz

Eine entsprechende Information sollten Sie aber nicht zwischen Tür und Angel fallen lassen. Im Gegenteil: Geben Sie dem Thema Raum im Rahmen einer Schulung. Dort sollen neue Auszubildende lernen, was unter den Datenschutz fällt, wie sie konkret mit Informationen umzugehen haben und was die Konsequenzen sind, wenn sie sich nicht daran halten. Eine Datenschutzschulung sollte möglichst früh, wenn es geht in der 1. Ausbildungswoche, stattfinden. Zur Vorbereitung beherzigen Sie die folgenden 3 Tipps:

  1. Nehmen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten mit ins Boot. Es ist seine Aufgabe, sich um solche Belange, auch die Schulung von neuen Auszubildenden, zu kümmern. Er hat die Kompetenz und weiß, worauf es ankommt. Zudem erscheint er den Auszubildenden als Fachmann, den sie jederzeit auf solche Themen ansprechen können.
  2. Im Rahmen einer solchen Schulung ist jede Frage erlaubt. Nichts ist selbstverständlich. Fachbegriffe wie "personenbezogene Daten" und "Betriebsgeheimnisse" müssen genau erläutert werden. Anschauliche Beispiele helfen Ihren Auszubildenden, sich das Thema Datenschutz zu erschließen.
  3. Wichtig ist, dass Ihre Auszubildenden im Anschluss an die Schulung schriftlich bestätigen, dass sie daran teilgenommen haben. Lassen Sie sich also eine Teilnahmebestätigung unterschreiben. Darin enthalten ist am besten auch gleich eine Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Denn wenn sich ein Azubi schriftlich zu etwas verpflichtet, dann fühlt er sich in aller Regel auch daran gebunden.

Extra-Tipp: Sollte es auf diesem Gebiet zu einem Verstoß kommen, dann ahnden Sie diesen als Ausbilder. Denn wenn ein Verstoß ohne Konsequenzen bleibt, dann wird dies bei anderen Azubis Schule machen und der Datenschutz bleibt auf der Strecke. Seien Sie also konsequent.