6 wichtige Pflichten für Ihre Auszubildenden

Sie als Ausbilder haben Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für Ihre Auszubildenden. Viele kennen sich mit ihren Rechten sehr gut aus und scheuen sich auch nicht, diese Karte auszuspielen. Was aber ist mit den Pflichten?

Es ist einfach notwendig, bestimmte Azubis von Zeit zu Zeit an ihre Pflichten zu erinnern. Es kann aber auch Sinn machen, den Auszubildenden gleich zu Beginn ihrer Ausbildung einen kleinen Merkzettel mit den wichtigsten Pflichten mit an die Hand zu geben – quasi als Erinnerungsstütze. Auf diesen können Sie sich dann später in dem einen oder anderen Gespräch berufen. Ein entsprechender Merkzettel unter der Überschrift „Die 6 wichtigsten Pflichten für Auszubildende“ ist schnell geschrieben und kopiert.

Pflicht Nummer 1: Auszubildende müssen Anweisungen befolgen

Es ist natürlich eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung, wenn der Azubi das umsetzt, was von ihm verlangt wird. Oder wenn er es zumindest versucht. Natürlich müssen Sie ihn darüber aufklären, wer überhaupt etwas zu sagen hat. So beugen Sie vor, dass Wichtigtuer ihre Stunde gekommen sehen und versuchen, sich als Chef oder Ausbilder auszuspielen.

Pflicht Nummer 2: Azubis müssen die betrieblichen Regeln beachten

Gibt es in Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Betriebsordnung? Dann muss diese Ihren Auszubildenden zugänglich gemacht werden. Das ist schließlich Voraussetzung dafür, dass sich der Azubi an die einzelnen Ausführungen halten kann. Falls es ergänzende Betriebsvereinbarungen gibt, beispielsweise zum Nichtraucherschutz oder zur Arbeitssicherheit, dann sorgen Sie auch dafür, dass diese bekannt sind und letztlich eingehalten werden.

Pflicht Nummer 3: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen

Sie als Ausbilder müssen den Azubi zum Besuch der Berufsschule freistellen. Und der Auszubildende ist verpflichtet, die Berufsschule tatsächlich auch zu besuchen. Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Fehlt er unschuldig in der Berufsschule, dann ist das ein genauso gravierender Vorfall, als würde er im Ausbildungsbetrieb schwänzen.

Pflicht Nummer 4: Azubis haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen

Immer wieder gibt es Theater um den schriftlichen Ausbildungsnachweis. In der Regel sind daran die betrieblichen Ausbilder nicht ganz unschuldig. Sie räumen den Azubis keine oder zu wenig Zeit ein, den Nachweis während der Ausbildungszeit regelmäßig führen. Lernen Sie daraus und legen Sie zusammen mit Ihren Auszubildenden gemeinsam fest, welche Teile der Arbeitszeit ausschließlich für den schriftlichen Ausbildungsnachweis vorgesehen wird. Zudem kontrollieren Sie den Nachweis regelmäßig.

Pflicht Nummer 5: Auszubildende müssen sorgfältig mit Betriebseigentum umgehen

Ein Auszubildender hat grundsätzlich die Pflicht, sorgfältig zu arbeiten. Das gilt insbesondere dann, wenn er theoretisch auch einen Schaden anrichten könnte, falls er nachlässig agiert. Er sollte wissen: Verursacht er einen Schaden an einer wertvollen Maschine, weil er grob fahrlässig oder sogar absichtlich bestimmte Regeln nicht einhält, dann ist er sogar schadenersatzpflichtig.

Pflicht Nummer 6: Betriebsgeheimnisse als solche behandeln

In Zeiten von Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist dieser Punkt ganz besonders wichtig: Betriebsgeheimnisse haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die beispielsweise kaufmännischen Auszubildenden im Lohnbüro zugänglich gemacht werden. Wer Betriebsgeheimnisse mitbekommt oder von sensiblen Daten Kenntnis hat, den verpflichten Sie als Ausbilder zur Geheimhaltung. Tun sie das schriftlich – möglichst auch im Ausbildungsvertrag selbst.

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