Diese Bestandteile gehören in den Ausbildungsvertrag

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, einen Ausbildungsvertrag schriftlich abzuschließen. Hierfür gibt es nach dem Berufsbildungsgesetz zwar keine Verpflichtung, aber zumindest müssen die wesentlichen Inhalte schriftlich festgehalten werden. Besser ist: Fixieren Sie den gesamten Vertrag schriftlich.

Zu den wesentlichen Inhalten, die unbedingt Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, gehören:

  • Ausbildungsberuf (Bezeichnung)
  • Beginn und (vermutete) Dauer der Berufsausbildung
  • Ziel der Ausbildung sowie sachliche und zeitliche Gliederung
  • Dauer der Probezeit (zwischen 1 und 4 Monaten)
  • Anzahl der Urlaubstage
  • regelmäßige tägliche Ausbildungszeit
  • Vergütung (Höhe und Fälligkeit)
  • Möglichkeiten der Beendigung (Kündigung)
  • ggf. Hinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Wichtig ist, dass Sie sich bei den Inhalten am Berufsbildungsgesetz orientieren. So können Sie beispielsweise zum Thema Kündigung keine Formulierungen wählen, die zu Ungunsten des Auszubildenden vom Gesetz abweichen. Das bedeutet konkret, dass das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Nach der Probezeit gilt für den Azubi eine Frist von 4 Wochen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Ausbildungsbetrieb kann hingegen nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Formulierung zum Thema Überstunden zu empfehlen

Nicht alle Vordrucke für Berufsausbildungsverträge enthalten Formulierungen zum Thema Überstunden. Das führt teilweise dazu, dass im Laufe der Ausbildung hierüber Streitigkeiten entstehen. Daher ist zu empfehlen, dieses Thema im Ausbildungsvertrag zu fixieren. Sie können im Rahmen einer Ausbildung nämlich grundsätzlich schon Überstunden vereinbaren, wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften, was die Arbeitszeit angeht, beachten. Relevant ist das Arbeitszeitgesetz (für Azubis über 18) oder das Jugendarbeitsschutzgesetz (für minderjährige Azubis).

Weiterhin ist wichtig beim Thema Überstunden: Sie müssen natürlich grundsätzlich abgegolten werden – und zwar entweder in Arbeitszeit oder in Ausbildungsvergütung. Es ist zu empfehlen, dem Azubi entscheiden zu lassen, welche Variante zum Tragen kommt. Zudem können Sie in Erwägung ziehen, einen Zuschlag für Überstunden zu zahlen. Das alles nehmen Sie in den Ausbildungsvertrag mit auf.