Das kann natürlich nicht willkürlich geschehen, sondern unterliegt bestimmten Regeln, an die sich beide Seiten halten müssen.
Das ist bei der Freistellung zu beachten
Ihre Freistellungsverpflichtung bezieht sich auf Aufgaben, die ein Azubi im Rahmen der JAV erledigen muss. Nimmt er beispielsweise an einer Betriebsratssitzung teil, bei der es auch um Ausbildungsbelange geht, tritt ein solcher Fall ein. Gleiches gilt für eine Arbeitsplatzbegehung, die auch zu den Aufgaben der JAV zählt.
Bildet sich ein Auszubildender für seine JAV-Tätigkeit weiter, dann müssen Sie ihn ebenfalls freistellen. Hierzu zählt beispielsweise ein Seminar über Unfallverhütung oder ein solches über das Betriebsverfassungsrecht.
Was Sie nicht müssen: Einen auszubildenden über Tage, Wochen oder sogar Monate freistellen. Was nämlich bei der Betriebsratsarbeit ab einer bestimmten Unternehmensgröße gang und gäbe ist (die 100-%-Freistellung für die Betriebsratsarbeit), ist in der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht möglich. Lehnen Sie ein entsprechendes Ansinnen daher ab. Verweisen Sie auf ihre Verpflichtung, Ausbildungsarbeit zu leisten und Ihren Aufgaben im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes nachkommen zu können.
So funktioniert die Freistellung konkret
Als Ausbilder bzw. Vorgesetzter haben Sie das Recht, vom in der JAV aktiven Auszubildenden informiert zu werden, wenn eine entsprechende Veranstaltung ansteht. Hat zum Beispiel ein Auszubildender um ein Gespräch mit einem JAV-Mitglied gebeten, dann müssen Sie natürlich davon erfahren, um eine Freistellung aussprechen zu können. Was Ihnen das JAV-Mitglied allerdings nicht mitteilen muss: den Anlass des Gesprächs und um welchen Azubi es geht.
Ist der Termin vorbei, dann meldet sich das JAV-Mitglied wieder an seinem Arbeitsplatz zurück. Und Sie als Ausbilder sollten genau erfassen, für welchen Zeitraum und aus welchem Anlass Sie diesen Azubi freigestellt haben. So vermeiden Sie, dass es darüber später Konflikte gibt.