Warum Sie bei Überstunden in der Ausbildung vorsichtig sein sollten

Als Ausbilder müssen Sie darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für Ausbildungsverhältnisse gelten, beachten. Denn schließlich steht stets die Ausbildung selbst und nicht die Produktivität des Auszubildenden im Mittelpunkt. Trotzdem sind Überstunden in einem gewissen Umfang möglich.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und, wenn Sie minderjährige Auszubildende beschäftigen, das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin sind jeweils Ihre Rechte und Pflichten geregelt – und die der Auszubildenden. Was Arbeitszeiten angeht, ist eine weitere gesetzliche Grundlage das Arbeitszeitgesetz für volljährige Azubis. Aus keinem dieser Gesetze geht hervor, dass Überstunden in der Ausbildung grundsätzlich nicht erlaubt sind.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Überstunden generell möglich sind. Sie sind allerdings an enge Voraussetzungen gekoppelt.

4 Voraussetzungen für Überstunden während der Ausbildung

Voraussetzung 1: Die Tätigkeiten im Rahmen der Überstunden müssen natürlich dem Ausbildungszweck dienen. Inhaltlich unterscheiden sie sich damit nicht vom Rest der Arbeitszeit.

Voraussetzung 2: Die maximal möglichen Arbeitszeiten dürfen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Diese liegen in der Regel bei volljährigen Auszubildenden bei 48 Stunden in der Woche und bei minderjährigen Auszubildenden bei 40 Stunden in der Woche.

Voraussetzung 3: Die Überstunden müssen von beiden Seiten vereinbart worden sein. Das ist grundsätzlich im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Ausbildungsvertrag oder auch in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung möglich.

Voraussetzung 4: Sie müssen die Überstunden natürlich bezahlen oder für einen Ausgleich in Freizeit sorgen. Darüber hinaus ist zu empfehlen, diesen mit einem Zuschlag, zum Beispiel von 20 %, zu versehen.

Beachten Sie außerdem: Überstunden sollten die Ausnahme bleiben. Es ist nicht Sinn der Ausbildung, den Azubi so stark in die Wertschöpfung einzubinden, dass der Produktionsprozess ohne Überstunden ins Wanken gerät. Vereinbaren Sie Überstunden also nur, wenn es ausnahmsweise mal zu einer Mehrbelastung im Unternehmen kommt, an deren Ausgleich der Azubi beteiligt werden soll und auch will.

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