4 Tipps, wenn Ihr Azubi Urlaub in der Probezeit haben will

Die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis dauert zwischen 1 und 4 Monaten. Das ist angesichts der Berufsschul- und Krankheitstage sowie der Feiertage, die Ende Dezember bei einer 4-monatigen Probezeit ab 1. September noch relevant werden, kurz genug. Da muss nicht auch noch ein Urlaub sein.

Aus diesem Grund gilt in vielen Unternehmen die Regelung, dass während der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Daran sollten Sie sich als Ausbilder möglichst auch halten. Allerdings kann es von dieser Regelung auch Ausnahmen geben. Prüfen Sie daher jeden Einzelfall und handelten Sie nicht nach einem bestimmten Prinzip. Folgende 4 Tipps gebe ich Ihnen dazu an die Hand:

  • Tipp 1: Machen Sie von Beginn an deutlich – möglichst schon im Vorstellungsgespräch –, dass der Jahresurlaub nicht während der Probezeit genommen werden soll. Das schützt Sie vor Überraschungen. Denn wenn diese Regelung bekannt ist, dann wird der Azubi für die Herbstferien keinen Mallorca-Urlaub ohne Ihr Einverständnis buchen. Machen Sie im Gegenteil deutlich, dass Sie das Recht und die Pflicht haben, den Azubi während der Probezeit umfassend zu testen. Dazu sollte er möglichst häufig im Betrieb sein.
  • Tipp 2: Macht Ihr angehender Azubi Sie hingegen bereits während des Bewerbungsverfahrens darauf aufmerksam, dass er einen Urlaub bereits gebucht hat, dann handelt er fair und richtig. In diesem Fall könnten Sie, wenn Sie ihn tatsächlich einstellen wollen, eine Ausnahme machen. Achten Sie allerdings darauf, dass kein Berufsschultag von dem Urlaub betroffen ist.
  • Tipp 3: Steht ein Familienfest an und der Azubi muss dafür kurz verreisen, dann zeigen Sie sich ebenfalls als großzügiger Ausbildungsbetrieb. Natürlich ist es dann möglich ein oder zwei einzelne Tage Urlaub zu gewähren. Auch hier gilt allerdings: Von der Berufsschule dürfen Sie den Azubi nicht befreien. Zeigen Sie durch Ihr Entgegenkommen, dass Sie mitarbeiterorientiert handeln. Machen Sie allerdings auch darauf aufmerksam, dass es sich um eine Ausnahme handelt.
  • Tipp 4: Gewähren Sie allerdings nur maximal ein Zwölftel des Jahresurlaubs, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen, falls der Azubi kündigt. Wer einen längeren Urlaub gleich zu Beginn der Ausbildung gestattet, der riskiert bei einer anschließenden Kündigung durch den Azubi jede Menge Ärger, da angesichts des kurzen Beschäftigungsverhältnisses zu viel Urlaub genommen wurde. Verhindern Sie das!

Beachten Sie allerdings abschließend, dass Auszubildende gerne vergleichen, wie Sie und die Kollegen mit jedem einzelnen umgehen. Insofern sollte jede Entscheidung – ganz gleich, ob sie großzügig oder eher ablehnend ausgefallen ist – sehr gut begründet werden. Forschen Sie auch in der Vergangenheit, wie Sie oder andere Verantwortliche in ähnlichen Fällen entschieden haben.