Was ist eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 87b SGB XI?
Seit Anfang 2015 zahlt die Pflegekasse mehr für soziale Betreuung in Pflegeheimen. Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte werden bundesweit gesucht. Eine Grundausbildung für diesen Bereich ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie nennt sich Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87b SGB XI. Lesen Sie hier Näheres zu Tätigkeit und Ausbildung einer zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87b.