Vermieter müssen ihre Betriebskostenforderungen beweisen können

Vermieter müssen ihre Betriebskostenforderungen beweisen können

Verlangt ein Vermieter zu den Betriebs- und Heizkosten eine Nachforderung, muss er deren Rechtmäßigkeit beweisen. Außerdem hat jeder Mieter das Recht, Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung nehmen zu können, wozu hinsichtlich der Heizkosten auch die Verbrauchsdaten der Nachbarwohnungen gehören. So hat es kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil v. 07.02.18, Az. VIII ZR 189/17).

Alltag im Mietgebäude: Das Abstellen des Kinderwagens im Flur ist jetzt zulässig!

Alltag im Mietgebäude: Das Abstellen des Kinderwagens im Flur ist jetzt zulässig!

Bewohner eines Mehrfamilienhauses, die kleine Kinder haben, besitzen in der Regel auch einen Kinderwagen. Vor allem für die Bewohner höherer Stockwerke ist es schwer, die Wagen in die Wohnung zu transportieren. Da ist es doch viel einfacher, die Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Das gefällt aber oft den anderen Hausbewohnern nicht und schon kommt es zum Streit.

Ungenehmigte bauliche Veränderungen in der WEG – wann der Rückbau nötig ist!

Ungenehmigte bauliche Veränderungen in der WEG – wann der Rückbau nötig ist!

Ist das in Ihrer Eigentümergemeinschaft auch schon vorgekommen? Plötzlich stellen Sie fest, dass ein Eigentümer im Garten ein Gartenhaus errichtet hat, seine Terrasse überdacht oder das Dachgeschoss zum Wohnbereich umgebaut hat. Ein gemeinschaftlicher Beschluss für diese Maßnahmen wurde nicht gefasst, sondern der Eigentümer hat die bauliche Maßnahme eigenmächtig vorgenommen. In einem solchen Fall haben Sie und Ihre Gemeinschaft das Recht auf Rückbau.

Winterdienst in der WEG: Nehmen Sie Ihre Pflichten nicht auf die leichte Schulter!

Winterdienst in der WEG: Nehmen Sie Ihre Pflichten nicht auf die leichte Schulter!

Schnee und Eis im Winter bedeutet für Sie als Wohnungseigentümer mehr Arbeit und Verantwortung. Denn Sie haben dafür zu sorgen, dass regelmäßig geräumt und gestreut wird. Meistens erledigen das die Wohnungseigentümer nicht selbst, sondern sie übertragen den Winterdienst einer Fremdfirma, dem Hausmeister oder dem Wohnungsmieter. Aber auch dann sind Sie als Wohnungseigentümer nicht von der Verantwortung befreit.

Ihr Verwalter setzt Beschlüsse der WEG nicht um? – Nun müssen Sie handeln!

Ihr Verwalter setzt Beschlüsse der WEG nicht um? – Nun müssen Sie handeln!

Nicht selten kommt es vor, dass die nach langem Hin und Her auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht durchgesetzt werden. Das aber sollte kein Wohnungseigentümer hinnehmen. Denn es gilt: Hat Ihre Gemeinschaft einen Beschluss gefasst, muss Ihr Verwalter sich um dessen Umsetzung kümmern. Enthält der Beschluss eine Frist, hat Ihr Verwalter diese einzuhalten. Ansonsten muss die Beschlussumsetzung unverzüglich erfolgen.

Musizieren in der WEG – nicht zu untersagen mit einseitigem Beschluss

Musizieren in der WEG – nicht zu untersagen mit einseitigem Beschluss

Über das Musizieren wird in Wohnungseigentümergemeinschaften viel gestritten – was den einen freut, nervt den Nachbarn! So war es auch in einem Fall aus Frankfurt. Dort waren bisher in der Hausordnung allgemeine Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr festgeschrieben. So weit, so üblich. Per Mehrheitsbeschluss ergänzten die Wohnungseigentümer die Hausordnung aber sodann folgendermaßen:

Die Mietkaution kann ein Vermieter sogar noch nach Mietende einklagen

Die Mietkaution sichert die Ansprüche des Vermieters. Und diese Ansprüche können noch nach Mietende bestehen oder entstehen. Deshalb hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Vermieter eine geschuldete, aber nicht erbrachte Mietkaution vom Mieter auch dann noch einklagen können, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist (BGH, Beschluss v. 22.11.11, Az. VIII ZR 65/11).

Mieterhöhung trotz unveränderter Vergleichsmiete?

Mieterhöhung trotz unveränderter Vergleichsmiete?

Frage: Ich möchte meinem Mieter die Miete von 4,60 € auf 4,92 € pro Quadratmeter erhöhen – erstmals nach 4 Jahren. Der Mietspiegel weist hier eine Spanne von 4,55 bis 5,05 € aus. Ich denke, dass ich die Mieterhöhung wegen mehrerer wohnwerterhöhender Merkmale (etwa hoch gefliestes Bad mit Dusche und Badewanne) gut begründen kann. Mein Mieter hat den Mieterverein eingeschaltet, der mir nun schreibt, dass ich innerhalb der Spanne nicht erhöhen dürfe. Dies schon deshalb, weil sich das Ortsniveau seit Mietbeginn nicht verändert hat. Stimmt das, darf ich die Miete wirklich nicht erhöhen?

Tierverbote und Leinenzwang für Hunde und Katzen – worüber Sie in Ihrer WEG (nicht) beschließen dürfen

Tierverbote und Leinenzwang für Hunde und Katzen – worüber Sie in Ihrer WEG (nicht) beschließen dürfen

Über Haustiere streiten sich die Geister: Manche halten sie für lästige Plagegeister, auf die man gut und gerne verzichten kann. Andere können sich das Leben ohne Hund, Katze und Co. gar nicht vorstellen. Kein Wunder, dass das Thema Tierhaltung in vielen Eigentümergemeinschaften immer wieder zu Konflikten führt und dass vielfach der Wunsch nach klaren Regelungen laut wird. Deshalb möchte ich gerne erläutern, was in puncto Tierhaltung in einer Gemeinschaft beschlossen werden darf – und was nicht.

Wohnungseigentümer dürfen Ihre Verwaltungsunterlagen einsehen!

Wohnungseigentümer dürfen Ihre Verwaltungsunterlagen einsehen!

In der Praxis nehmen leider viele Eigentümer ihr Recht, die Unterlagen der Jahresabrechnung einzusehen, nicht wahr, weil es ihnen zu schwierig erscheint oder das Interesse einfach nicht groß genug ist. Diesem Beispiel folgen Sie bitte auch dann nicht, wenn Ihr Beirat die Abrechnung prüft. Bedenken Sie: Jede weitere Prüfung kann Fehler zu Ihren Lasten – und auf Ihre Kosten – aufdecken.

Die Mietkaution ist bei unberechtigter Mietminderung für Vermieter tabu!

Die Mietkaution ist bei unberechtigter Mietminderung für Vermieter tabu!

Für viele Vermieter ist das Hauptärgernis eine Mietminderung. In diesem Fall greifen viele Vermieter kurzerhand auf die Mietkaution zurück und verrechnen diese mit der einbehaltenen Miete.
Die aber ist nicht zulässig. Denn der BGH hat klargestellt, dass Vermieter im Falle einer unberechtigten Mietminderung nicht einfach auf die Mietkaution zugreifen dürfen. Die Verrechnung ist sogar dann unzulässig, wenn der Mietvertrag diese Möglichkeit vorsehen sollte (Urteil v. 07.05.14, Az. VIII ZR 234/13).

Umbau von Gewerberäumen zur Vermietung: sofort absetzbar

Umbau von Gewerberäumen zur Vermietung: sofort absetzbar

Bei größeren Umbaumaßnahmen unterstellt das Finanzamt recht schnell sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten. Für Vermieter ist das ungünstig. Denn sie müssen die Kosten dann über viele Jahre abschreiben. Und das bringt in aller Regel weitaus geringere Vorteile als eine Sofortabsetzung als Werbungskosten. Aber was gilt eigentlich, wenn bestimmte Räume lediglich umgebaut werden, um von einer gewerblichen auf eine private Vermietung umzustellen? Ein für Vermieter erfreuliches Urteil hat hier das Finanzgericht Münster gefällt (29.01.2015, Az. 12 K 3193/12 E).

Das sollten Sie über Ihr Pfandrecht bei gewerblichen Vermietungen wissen

Als Vermieter haben Sie ein Pfandrecht auf Gegenstände, die Ihrem Mieter gehören (§ 562 BGB). Damit können Sie bestehende Forderungen aus dem Mietverhältnis durchsetzen. Doch Achtung bei Gewerbe- Mietverträgen: Für Maschinen, Werkzeuge und Büromöbel gilt dieses Pfandrecht nicht. Das entschied das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 13.07.2015, Az. 8 U 15/15).

Einzugsermächtigung: Was gilt, wenn der Vermieter sie nicht nutzt?

Eine Lastschrift ist eine prima Sache: Sie als Vermieter können pünktlich Ihre Miete abbuchen und die Mieter brauchen sie nicht jeden Monat aufs Neue zu überweisen. Aber angenommen, der Mieter hat eine Einzugsermächtigung erteilt und der Vermieter hat vergessen, sie zu nutzen. Sind die Mieter dann im Zahlungsverzug? Nein, sagt dazu das Amtsgericht Augsburg (Urteil v. 23.12.2015, Az. 74 C 2594/15).

Verspätete oder unterlassene Mängelanzeige sind ein Grund für Kündigung

Ihr Mieter hat zwar das Recht zur Mietminderung, gleichzeitig aber auch Pflichten in Bezug auf Mietmängel. Die wichtigste Pflicht: Ihnen Mängel unverzüglich anzuzeigen. So etwas kommt im Vermieteralltag leider immer wieder vor: Bei einer Wohnungsbesichtigung stellen Sie fest, dass ein Dachfenster undicht ist. Die darunterliegende Wand ist bereits feucht und schimmelt.