So machen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung unangreifbar

Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist eine mühsame Aufgabe, die Ihnen kein Mieter entlohnt. Eine korrekte Betriebskostenabrechnung ist dennoch in Ihrem Interesse, denn die korrekte Betriebskostenabrechnung ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen Ihr Mieter jeden Cent erstatten muss. Dabei gibt es für Sie auch in diesem Jahr wieder viel zu beachten.

Diese Firmenschilder müssen Sie als Vermieter nicht hinnehmen

Für jeden Gewerbemieter ist es wichtig, an seinen Räumen die entsprechenden Firmenschilder anzubringen, damit er von seinen Geschäftspartnern und Kunden schnell gefunden werden kann. Aber braucht der Mieter für das Anbringen seiner Firmenschilder Ihre besondere Erlaubnis? Muss er Sie fragen, welche Art von Schildern er aufhängen darf und wie lange müssen Sie die Firmenschilder nach Beendigung des Mietverhältnisses noch hängen lassen?

In welchen Fällen Sie eine Untervermietung erlauben müssen

Mietrechtlich heißt es Untervermietung, wenn eine Person in der Wohnung einer anderen aufgenommen wird, etwa wenn dieser Mieter die Wohnung allein nicht mehr finanzieren könnte, aber bleiben möchte. Arbeitslosigkeit oder das Ende einer Beziehung können die Gründe hierfür sein. In jedem Fall muss Ihr Mieter Ihre Erlaubnis als Vermieter einholen, aber unter bestimmten Umständen sind Sie verpflichtet, diese zu erteilen.

Ferienwohnung: Noch mehr Stress mit dem Finanzamt?

Eine neue Schikane für die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei einer vermieteten Ferienwohnung wartet auf Sie. Wird eine Ferienwohnung – in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten – ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und über das ganze Jahr angeboten, gelten grundsätzlich die Regeln wie bei einer auf Dauer angelegten Vermietung. Das bedeutet: Das Finanzamt muss die Verluste anerkennen, selbst wenn solche Verluste über viele Jahre hinweg entstehen.

Wenn der Mieter die Mietkaution abwohnen will

Mieter können die Zahlung der Mieter nicht mit dem Hinweis verweigern, dass der Vermieter ja auf die Mietkaution zurückgreifen könne. Das geht aus mehreren rechtskräftigen Urteilen hervor. Viele Mieter meinen zwar, die Mietkaution gegen Ende des Mietverhältnisses „abwohnen“ zu dürfen. Das ist natürlich nicht der Fall. Das sehen auch Deutschlands Richter so.

Achtung Umlage – Das sollten Sie über unzulässige Betriebskosten wissen

Über kaum einen Punkt streiten Mieter und Vermieter so heftig, wie über das Thema Nebenkosten. Gerade hohe Nachzahlungen seitens des Mieters führen häufig zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. Umstritten sind dabei zum einen die einzelnen Bestandteile der Betriebskosten und zum anderen die Art und Weise, wie Betriebskosten abgerechnet werden.

Der dritte Werktag: Samstag mal Werktag, mal nicht

Der „dritte Werktag eines Monats“ ist für Sie als Vermieter gleich mehrfach von Bedeutung. Ihr Mieter muss die Miete spätestens bis zum dritten Werktag bezahlt haben, wobei es auf die rechtzeitige Gutschrift auf Ihrem Konto ankommt. Andererseits können Mieter bis zum dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kurios: Mal zählt der Samstag als Werktag, mal nicht.