Heizkosten: Wann Sie für mehrere Häuser zusammen abgerechnet werden dürfen
Vermieter dürfen in ihrer Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung mehrere Häuser als Wirtschaftseinheit zusammenfassen, wenn diese Häuser über einen gemeinsamen Fernwärmeanschluss versorgt werden (BGH, Urteil v. 02.02.11, Az. VIII ZR 151/10).