Schönheitsreparaturen: Welche Schäden der Mieter trotz unwirksamer Klausel ersetzen muss
Ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam, kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Danach ist der Vermieter für die Renovierung zuständig (§ 535 BGB).