Jahresabrechnung: Änderung der Flächenangaben nur mit gesondertem Beschluss!

Jahresabrechnung: Änderung der Flächenangaben nur mit gesondertem Beschluss!

Nicht wenige Wohnungseigentümer stellen nach genauer Durchsicht der Jahresabrechnung Abweichungen zu der Abrechnung des Vorjahres fest. Meist ist ein anderer Verteilerschlüssel gewählt worden oder es wurden bei der Abrechnung nach Wohnfläche andere Flächenangaben zugrunde gelegt. Das geht aber nicht – eine solche Änderung in der Jahresabrechnung ist nur mit einer vorangegangenen ausdrücklichen Beschlussfassung möglich (LG Frankfurt, Urteil v. 17.05.18, Az. 2-13 S 91/16).

Versammlungsprotokoll: Eigentümer darf Korrektur nur bei besserer Rechtsposition verlangen

Versammlungsprotokoll: Eigentümer darf Korrektur nur bei besserer Rechtsposition verlangen

Stoßen Sie auch beim Lesen des Versammlungsprotokolls Ihrer Eigentümerversammlung immer wieder auf Fehler? Das ist leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass sich in ein solches Protokoll Fehler einschleichen und Beschlüsse und Besprechungsinhalte gar nicht, falsch oder nur unvollständig wieder gegeben werden. Dann können Sie als Wohnungseigentümer eine Änderung des Protokolls verlangen. Allerdings nur, wenn sich Ihre Rechtsposition durch die begehrte Änderung verbessert (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 11.10.17, Az. 2-13 S 107/17).

Beschluss über Gartenbepflanzung – hier müssen die Eigentümer konkret werden!

Beschluss über Gartenbepflanzung - hier müssen die Eigentümer konkret werden!

Gehört zu Ihrer Wohnungseigentumsanlage ein Garten, möchten Sie auch wenn Sie kein großer Gärtner sind, dass er schön aussieht. Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie die Gestaltung des Gartens einem Gärtner überlassen. Schließlich kennt der sich ja am besten aus. Achten Sie dann aber unbedingt darauf, dass Sie die konkrete Bepflanzung benennen. Anderenfalls ist Ihr Beschluss anfechtbar (Amtsgericht München, Urteil v. 06.09.17, Az. 48 C 7764/17).

Extra-Vergütung für WEG-Verwalter wegen Hausgeldklagen – das geht!

Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht wie geschuldet, wird eine Klage notwendig. Auch wenn die Eigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung betraut, bleibt doch immer noch Einiges an Arbeit an dem Hausverwalter hängen. Beschließen die Eigentümer der Gemeinschaft, diese Arbeiten zusätzlich pauschal mit 200 € zu vergüten, ist das nicht zu beanstanden (AG Bonn, Urteil v. 24.01.2018, Az. 27 C 136/17).

Fußball-WM: Nur in wenigen Fällen muss der Vermieter die Parabolantenne des Mieters akzeptieren

Fußball-WM: Nur in wenigen Fällen muss der Vermieter die Parabolantenne des Mieters akzeptieren

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist in vollem Gange. Weil viele ausländische Mieter zumindest die wichtigen Spiele auch in ihrer Landessprache sehen möchten, hat die Zahl der Parabolantennen in den letzten Wochen deutlich zugenommen. Für Sie stellt sich dann oft die Frage: „Darf mein Mieter eine Antenne außerhalb seiner Wohnung anbringen?“

Instandsetzung in der WEG: Firma muss im Beschluss benannt werden

Instandsetzung in der WEG: Firma muss im Beschluss benannt werden

Wenn die Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft eine Sanierungsmaßnahme planen, sollten sie daran denken, den Beschluss darüber so genau wie möglich zu fassen. Schon wenn sie die zu beauftragende Firma nicht in ihrem Beschluss angeben, führt das nämlich zu dessen Anfechtbarkeit. Das gilt selbst dann, wenn die Firma den auf der Versammlung anwesenden Eigentümern vorgestellt wurde (AG Marl, Urteil v. 19.03.18, Az. 34 C 8/17).

Auch für Mieter gilt: Keine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung!

Auch für Mieter gilt: Keine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung!

Bei fristlosen Kündigungen gilt ein wichtiges Prinzip: Vor der „Roten Karte“ muss erst die „Gelbe Karte“ gezeigt werden. Es muss also immer zuerst abgemahnt werden (§ 543 Abs. 3 BGB). Doch während Ihre Mieter hierum wissen und sich allenfalls erst nach einer Abmahnung korrekt verhalten, geben sie Vermietern oft nicht die Chance sich vertragsgemäß zu verhalten.

So berücksichtigen Vermieter Mietminderungen in ihrer Betriebskostenabrechnung korrekt

So berücksichtigen Vermieter Mietminderungen in ihrer Betriebskostenabrechnung korrekt

Soweit ein Mieter die Betriebskosten mindern darf, darf er auch die Betriebskosten mindern. Sogar die verbrauchsabhängigen Betriebskosten darf er dann mindern. Rechtmäßig geminderte Betriebskosten sind also vom Mieter nicht geschuldet. Weil das so ist, muss der Vermieter rechtmäßig geminderte Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen (BGH, Urteil v. 13.04.11, Az. VIII ZR 223/10).

Das Einmaleins für Vermieter: Diese Fallstricke sollten Sie kennen!

Das Einmaleins für Vermieter: Diese Fallstricke sollten Sie kennen!

Wer im Besitz einer Immobilie ist, die er nicht selbst bewohnt, tut gut daran, Wohnung oder Haus zu vermieten. Denn attraktiver Wohnraum ist rar gesät und ein mehr oder weniger passives Einkommen durch die Vermietung einer Wohnimmobilie zu generieren, ist gewiss nicht die schlechteste Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen. Doch gerade aus rechtlicher Perspektive ist die Vermietung einer Immobilie auch ein Risiko. Hier erfahren Sie, worauf Sie als Vermieter achten sollten.

Bundesfinanzhof: Nur halbe Abschreibung bei alleiniger Nutzung der gemeinsamen Eigentumswohnung

Bundesfinanzhof: Nur halbe Abschreibung bei alleiniger Nutzung der gemeinsamen Eigentumswohnung

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass einzelne Zimmer einer Eigentumswohnung als Büro genutzt und steuerlich abgesetzt werden können. Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, indem es um eine ganze Wohnung ging, die als Büro genutzt wurde. Konkret hatte Bundesfinanzhof die Frage zu klären, ob die laufenden Kosten für die Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden konnten (Urteil v. 06.12.17, Az. VI R 41/15).

Umzugspauschale in der WEG: 100 € Pauschale sind zu viel

Umzugspauschale in der WEG: 100 € Pauschale sind zu viel

Bekanntermaßen hinterlässt ein Umzug meist Spuren – in Wohnungseigentümergemeinschaften am Gemeinschaftseigentum. Sofas, Schränke und große Haushaltsgeräte müssen durch den Flur getragen und vielleicht auch noch eine enge Treppe hinuntergebracht werden. Da bleibt es nicht aus, dass es zu Abschürfungen an den Wänden oder dem Treppengeländer kommt und auch Kratzer an der gemeinschaftlichen Haustür können bei solchen Aktionen schnell entstehen.

Alte Wohnungsfenster: Welche Beschlussmehrheiten gelten für Austausch und Reparatur?

Alte Wohnungsfenster: Welche Beschlussmehrheiten gelten für Austausch und Reparatur?

Kaum ein Thema ist unter Wohnungseigentümern so streitbefangen wie die Wohnungsfenster: Sollen die alten Holzfenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden? Ist wirklich schon wieder ein Anstrich erforderlich? Reicht es nicht, wenn die alten Fenster repariert werden? Diese Fragen werden auf vielen Eigentümerversammlungen heiß diskutiert. Und so mancher Eigentümer fragt sich, ob er überhaupt die anderen Eigentümer einbeziehen muss, wenn er etwas an den Fenstern seiner Wohnung machen lassen möchte.

Kostenverteilung gegen Teilungserklärung: Das ist nicht zulässig!

Kostenverteilung gegen Teilungserklärung: Das ist nicht zulässig!

Das ist ein klassischer Fehler vieler Jahresabrechnungen: Der Verwalter schaut nicht in die Teilungserklärung und legt die Kosten anders als nach den dort gemachten Vorgaben um. Eine solche falsche Kostenumlage ist aber nicht zulässig und zwar auch dann nicht, wenn die falsche Umlage bereits seit Jahren praktiziert wird (AG Passau, Urteil v. 01.06.17, Az. 23 C 1871/16 WEG).

Haustürschlüssel verloren – und jetzt?

Haustürschlüssel verloren – und jetzt?

Verlieren Sie als Wohnungseigentümer Ihren Haustürschlüssel, stellt sich die Frage, wie man nun weiterverfahren soll. Insbesondere geht es dann um die Frage, ob ein neues Schloss eingebaut werden muss und wer die Kosten hierfür trägt. Vor allem Letzteres ist von wesentlicher Bedeutung für Sie. Denn je nachdem wie Ihr Haus ausgestattet ist, kann der Austausch schnell über 1.000 € kosten.

Vermietung von Kfz-Stellplätzen: Nicht immer umsatzsteuerfrei

Vermietung von Kfz-Stellplätzen: Nicht immer umsatzsteuerfrei

Vermieten Sie einen Autostellplatz zusammen mit einem Haus oder einer Wohnung, dann ist die Vermietung von der Umsatzsteuer befreit. Wie sieht es aber bei einer gewerblichen Vermietung an Gebrauchtwagenhändler aus und es um sehr viele Stellplätze geht? Ist auch hier die Stellplatz-Vermietung steuerfrei? Oder muss der Vermieter in diesem Fall Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Für Klarheit sorgt nun endlich ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (v. 29.03.17, Az. XI R 20/15)

BGH: Mit 3 Zahlungen stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu!

BGH: Mit 3 Zahlungen stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu!

Viele Mieter stimmen einer Mieterhöhung nicht zu, sondern zahlen einfach die erhöhte Miete. In solchen Fällen ist unter den Gerichten streitig, ob die Zahlung der erhöhten Miete als Zustimmung zur erhöhten Miete gilt. Nun hat der BGH klargestellt: Wenigstens wenn der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete gezahlt hat, hat er damit der Mieterhöhung zugestimmt. Eine schriftliche Zustimmung kann der Vermieter dann nicht mehr verlangen (BGH, Beschluss v. 30.01.18, Az. VIII ZB 74/16).

Tierhaltung in der Mietwohnung: Aus diesen 7 Gründen dürfen Vermieter ein Verbot aussprechen

Tierhaltung in der Mietwohnung: Aus diesen 7 Gründen dürfen Vermieter ein Verbot aussprechen

Vermieter dürfen die Hunde- und Katzenhaltung nicht generell per Mietvertrag verbieten.
Nach Meinung der Karlsruher Richter benachteiligen mietvertragliche Standardklauseln, die das Halten von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagen, Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam (BGH, Urteil v. 20.03.13, Az. VIII ZR 168/12).

Vermieter aufgepasst: Vorsicht vor dem Trick mit der Untervermietung

Vermieter aufgepasst: Vorsicht vor dem Trick mit der Untervermietung

Haben Sie mit Ihrem Mieter einen Mietvertrag mit fester Laufzeit geschlossen, hat der Mieter kaum noch Möglichkeiten, vorzeitig auszusteigen. Immer wieder greifen Mieter deshalb zu dem sogenannten „Untermiettrick“ – als Vermieter können Sie hiervor aber schützen.
Der Trick besteht darin, dass Ihr Mieter Ihnen eine beabsichtigte Untervermietung anzeigt, wobei er davon ausgeht, dass Sie sich hiermit nicht einverstanden erklären werden.