Kennen Sie das auch? Ihr Verwalter war schon nicht besonders freundlich, als Sie ihn zum ersten Mal um Einsicht in die Unterlagen Ihrer Jahresabrechnung gebeten haben. Als Sie ihn ein weiteres Mal darum gebeten haben, wurde er regelrecht ungehalten. Und vielleicht hat er Ihnen die Einsichtnahme auch mit dem Argument, Sie hätten die Unterlagen bereits eingesehen, verweigert.
Doch das ist nicht rechtens. WEG-Verwalter sind verpflichtet, Wohnungseigentümer ihr Verlangen hin – durchaus auch mehrfach – Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu erteilen. Kommt der Verwalter dieser Pflicht nicht nach, macht das einen später auf Ihrer Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechtbar (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 12.01.17, Az. 2-13 S 48/16).