Interesse an einer Wohnung: so gelingt das Anschreiben für einen Besichtigungstermin

Mietwohnungen sind gerade in den Städten ein immer knapper werdendes Gut. Doch wie schreibe ich eine Wohnungsbewerbung? Welche Dokumente will der Vermieter zur Besichtigung sehen? Womit kann man bei der Wohnungssuche punkten und was sollte man beim Besichtigungstermin beachten? Wir geben wertvolle Tipps.

Wie schreibe ich die Bewerbung für eine Wohnung?

Ihr Motivationsschreiben stellt die erste Kontaktaufnahme zum Vermieter der Wohnung oder zum Makler dar. Entscheidend ist vor allem der erste Eindruck, denn Wohnungsbewerbungen dienen dem Anbieter dazu, die Interessenten nach und nach auszusortieren. Achten Sie deshalb auch darauf, eine gut strukturierte und inhaltlich aussagekräftige Bewerbung vorzulegen, mit der Sie Ihre Chancen auf eine Besichtigung erhöhen. Tabu sind 0815-Anfragen. Stattdessen sollten Sie Ihr Anschreiben personalisieren und daran orientieren, ob es sich an den aktuellen Mieter, den Vermieter oder Makler richtet.

Was gehört in das Bewerbungsschreiben für die Traumwohnung? Neben den Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und dem Grund für das Interesse an der Wohnung sind dies vor allem folgende Angaben:

  • Kurzer Lebenslauf
  • Haushaltsgröße
  • Berufliche Tätigkeit
  • Alter
  • Familieneinkommen (Höhe der monatlichen Einkünfte)
  • Grund für den geplanten Wohnungswechsel
  • Anlagen: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, Schufa-Bonitätsnachweis, Mietzahlungsbestätigung

Was muss ich dem Vermieter vorlegen?

Idealerweise bringen Sie zur Wohnungsbesichtigung eine vollständige Bewerbermappe inklusive Mieter-Selbstauskunft mit. Das hinterlässt einen guten Eindruck beim Vermieter und zeigt ihm Ihre Zuverlässigkeit und Motivation. Vorzulegen sind meist folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises: Vermieter versichern sich durch einen Blick auf den Identitätsnachweis davon, dass die Ausweispapiere noch gültig sind und Ihr dort eingetragener Wohnsitz mit ihren Angaben übereinstimmt.
  • Gehaltsnachweis: Anhand der Einkommensnachweise macht der Vermieter sich ein Bild davon, ob Sie liquide sind und sich die Wohnung überhaupt leisten können.
  • Bonitätscheck: Zwar sind Mieter per Gesetz nicht verpflichtet Vermietern eine Bonitätsauskunft vorzulegen, in der Praxis ist das Vorgehen aber Standard.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Besonders in den Großstädten ist auch das Vorlegen einer Bescheinigung üblich, die Ihre Mietschuldenfreiheit bestätigt. Wer eine solche Bescheinigung mit in die Bewerbungsmappe legen will, kann seinen aktuellen Vermieter darum bitten. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet, das Dokument auszustellen.
  • Bürgschaft: Eine Bürgschaft dient dem Vermieter zur Absicherung seiner finanziellen Ansprüche an den Mieter. Freiwillig vorgelegte Bürgschaften Dritter (beispielsweise eine Elternbürgschaft) darf der Vermieter im Falle eines Zahlungsausfalls in unbegrenzter Höhe beanspruchen.

Mieter-Selbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?

In der Regel erhalten Sie die Selbstauskunft oder einen Mieter-Fragebogen bei der Wohnungsbesichtigung und können sie vor Ort ausfüllen. Haben Sie das Dokument schon vor dem Besichtigungstermin erhalten, können Sie es in die Bewerbungsmappe legen.

Übrigens: Für Mietinteressenten besteht keine Pflicht, die Fragen des Vermieters zu beantworten, denn bei der Selbstauskunft handelt es sich um rein freiwillige Angaben. Da Vermieter meist Interessenten bevorzugen, die das Formular vollständig ausfüllen, ist es allerdings ratsam die Fragen zu beantworten.

Bei der Selbstauskunft gibt es jedoch auch Grenzen. Handelt es sich um zu private Fragen, ist es Interessenten gesetzlich erlaubt zu lügen. Erlaubt sind Fragen nach der aktuellen Beschäftigung und den finanziellen Einkünften – denn der Vermieter hat ein Recht darauf zu erfahren, wer in seine Wohnung zieht. Außerdem dürfen Vermieter alle für das Mietverhältnis wichtigen Informationen abfragen, also beispielsweise warum man umzieht oder wie häufig man in den vergangenen Jahren umgezogen ist.

Unzulässig sind dagegen Fragen zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit, zur Partei- und Religionszugehörigkeit sowie zu möglichen Vorstrafen. Auch Fragen zur Familienplanung, zum Rauch- und Trinkverhalten, zur sexuellen Orientierung sowie zu möglichen Erkrankungen sind tabu.

Als Bewerber um eine Mietwohnung haben Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, darauf zu bestehen, dass Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden.

Wie macht man einen guten Eindruck beim Vermieter?

Vermieter stützen ihre Entscheidung, wer die Wohnung bekommt, meist auf zwei Faktoren: die schnelle Abwicklung der Formalitäten und den persönlichen Eindruck. Haben Sie Interesse an der Wohnung, sollten Sie also gut vorbereitet zur Besichtigung gehen und darüber hinaus freundlich und sympathisch auftreten. Wenn Sie mit der Besichtigung umgehen wie mit einem Vorstellungsgespräch für einen interessanten Job, sind Sie auf der sicheren Seite.

So ist es zum Beispiel tabu, unpünktlich zu erscheinen oder unpassend gekleidet zu sein. Achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres – doch verstellen Sie sich auch nicht, sondern seien Sie möglich natürlich. Haben Sie einen Hang zur Unordnung? Das muss der potenzielle Vermieter nicht wissen. Zeigen Sie stattdessen lieber Interesse und stellen Sie Fragen. Guten Eindruck macht beispielsweise die Frage nach den Nachbarn im Haus oder danach, welche Pflichten im Rahmen der Hausordnung auf Sie zukommen. Vermieter erinnern sich eher an Interessenten, die ein echtes Interesse an der Wohnung gezeigt haben.

Im Grunde zählt für den Vermieter nur, ob Sie pünktlich Ihre Miete zahlen und seine Wohnung pfleglich behandeln. Genau diesen Eindruck gilt es bei der Wohnungsbesichtigung zu vermitteln.

Tipp: Mittlerweile führen viele Makler und Wohnungsverwaltungen Besichtigungen verstärkt online durch. Der Hausverwalter GCP vermietet bezahlbaren Wohnraum in ganz Deutschland und bietet auch Online-Wohnungsbesichtigungen per Video an. So können Sie sich bereits einen ersten Eindruck verschaffen und dabei überlegen, worauf Sie bei der Besichtigung vor Ort besonders genau achten wollen.

Hierbei einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen, ist natürlich nicht möglich. Setzen Sie stattdessen auf Telefonate und den E-Mail-Kontakt mit dem Anbieter. Auch hier können Sie Pluspunkte herausholen, indem Sie besonders freundlich auftreten.

Was muss ich bei einer Wohnungsbesichtigung achten?

Neben dem Hinterlassen eines guten ersten Eindrucks sollten Sie bei der Besichtigung vor allem herausfinden, ob die Wohnung überhaupt Ihren Erwartungen entspricht. Seien Sie also ehrlich zu sich selbst und achten Sie auf Details.

Idealerweise vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin unter der Woche, am besten zur Feierabendzeit. Auf diese Weise lässt sich am besten einschätzen, wie der durchschnittliche Geräuschpegel in der Wohnung sein wird.

Wichtig ist zudem die Frage nach der Größe des Kellers oder Dachbodens sowie nach Abstellplätzen für Fahrräder und Kinderwägen. In der Wohnung sollten Sie darauf achten, ob genug Platz für Waschmaschine und Co. ist und ob diese problemlos angeschlossen werden können. Wenn nicht, welche Alternativen gibt es? Wer ein Haustier besitzt, sollte unbedingt fragen, ob die Haltung in der Wohnung erlaubt ist.

Was den Zustand der Wohnung betrifft, steckt der Teufel häufig im Detail. Achten Sie daher auf verdächtige Flecken in Badezimmer und Küche sowie den Zustand der Wände. Wie sehen die Sanitäranlagen aus? Ist Ihnen die Wohnung hell genug?

Wichtig ist auch die Frage nach der Art der Heizung und einem Energieausweis. Handelt es sich um alte Heizungen, kann dies schnell einmal zu höheren Heizkosten führen. Vergessen Sie außerdem nicht die Frage nach den Mietnebenkosten.

Tipp: Machen Sie Fotos! Daheim können Sie die Besichtigung dann ganz in Ruhe noch einmal Revue passieren lassen.

Sie haben den Mietvertrag bereits in der Tasche? Dann holen Sie sich hier Ratschläge für das Einrichten in den eigenen vier Wänden.

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