1. Mieterselbstauskunft fordern
Lassen Sie sich von jedem Mieter eine Selbstauskunft geben.
2. Finanzielle Situation prüfen
Lassen Sie sich aktuelle Gehaltsbescheinigungen und eine Schufa-Auskunft vorlegen, um die Finanzkraft des potenziellen Mieters einschätzen zu können.
3. Vertrag schriftlich abschließen
Achten Sie darauf, dass alle Mieter den Mietvertrag unterschreiben, und zwar bevor Sie ihnen die Schlüssel zur Wohnung aushändigen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass durch den Einzug der Mieter bereits ein (mündlich oder konkludent geschlossener) Mietvertrag zustande kommt.
Für diesen Mietvertrag gelten dann aber die mieterfreundlichen gesetzlichen Regelungen und nicht das, was Sie in dem schriftlichen Mietvertrag vorgesehen hatten, denn den haben die Mieter ja gerade nicht unterschrieben. Und zu einer späteren Unterzeichnung eines Vertragsformulars sind Mieter, die bereits in die Wohnung eingezogen sind, erfahrungsgemäß kaum mehr bereit.
4. Kaution entgegennehmen
Vereinbaren Sie im Mietvertrag eine Kautionszahlung. Zulässig sind 3 Monatsmieten – ohne Betriebskostenvorauszahlungen. Regeln Sie, dass die 1. Kautionsrate und die 1. Monatsmiete fällig sind, bevor Sie die Wohnungsschlüssel übergeben. Halten Sie sich dann auch an diese vereinbarte Reihenfolge: Schlüsselübergabe erst nach Mietvertrag, 1. Kautionsrate und 1. Miete.
5. Übergabeprotokoll ausfüllen
Führen Sie die Wohnungsübergabe gemeinsam durch und fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an. Beschreiben Sie hierin den Wohnungszustand genau. Nehmen Sie etwa bestehende „Mängel“ auf und vereinbaren Sie, ob diese noch beseitigt werden sollen oder der Mieter diesen Zustand als vertragsgemäß anerkennt. Geben Sie auch an, welche Einrichtungsgegenstände Sie dem Mieter in der Wohnung zur Verfügung stellen. So können Sie bei Auszug deren Vollständigkeit leicht überprüfen.
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