Die aktuelle Frage: Problemfall 2-er WEG: Wie kann ich gegen meine Miteigentümerin vorgehen?

Ob man als Mitglied einer aus 2 Eigentümern bestehenden WEG gegen seine/n Miteigentümer/in vorgehen kann, lesen Sie in diesem Beitrag.

Frage: Ich bin Mitglied einer aus 2 Eigentümern bestehenden WEG. Die beiden Eigentümer haben je 1 ½ Stimmrechte. Nun zahlt die andere Eigentümerin seit vergangenen September keine Nebenkosten mehr und auch die Instandhaltungsrücklage nicht. Ich kann mit der Frau nicht reden, sie benimmt sich mir gegenüber wie eine Furie. Wie kann ich, da ich ja nie eine Stimmenmehrheit erlangen kann, gegen diese Miteigentümerin ein Mahnerfahren bewirken oder diese zu Zahlungen bringen? Eigentlich sind mir hier ja die Hände gebunden, oder?

Antwort: Grundsätzlich werden Sie gegen die andere Eigentümerin keinen Beschluss herbeiführen können, da Sie ja zumindest eine einfache Stimmenmehrheit benötigen, die Sie ohne die andere Eigentümerin nicht erreichen können.

Allerdings ist das in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht so. In diesem Fall ist die andere Eigentümerin nach § 25 Abs. 5 WEG mit einem Stimmrechtsverbot belegt. Damit ist sie von der Abstimmung ausgeschlossen und Sie können durch Ihre Stimmen die erforderliche Mehrheit erreichen.

Der Stimmrechtsausschluss besteht in diesem Fall, weil es um die Einleitung eines Rechtsstreits geht. Hierzu müssen Sie wissen, dass der Begriff der „Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits“ im Sinne des § 25 Abs. 5 WEG sehr weit verstanden wird.

Somit fällt nicht nur die eigentliche Anstrengung eines Rechtsstreits wie Erhebung der Klage oder Beantragung eines Mahnbescheids darunter. Vielmehr werden hiervon auch Vorbereitungsmaßnahmen erfasst. Damit steht Ihnen nicht nur der Weg zur Beantragung eines Mahnbescheids offen; Sie können die andere Eigentümerin auch unter Androhung der weiteren rechtlichen Konsequenzen anmahnen.

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