Wann eine telefonische Kündigung ausnahmsweise wirksam sein kann
Telefonische Kündigung geht nicht? Stimmt, das ist wegen § 623 BGB grundsätzlich unmöglich, da nach dieser Vorschrift jede Kündigung der Schriftform bedarf. Allerdings gibt es eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz, in der eine telefonisch vom Arbeitnehmer erklärte Kündigung letztendlich dazu führte, dass das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise trotz fehlender schriftlicher Kündigung beendet war.