Ein „Danke“ im Arbeitszeugnis kann Ihr Ex-Mitarbeiter nicht verlangen

Sie wissen, dass Sie ein Zeugnis immer wohlwollend formulieren müssen. Fällt es Ihnen manchmal trotzdem schwer, die übliche Dankesformel am Ende des Zeugnisses einzufügen? Dann geht es Ihnen wie vielen Arbeitgebern, die gelegentlich auch einfach mal froh sind, wenn die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Mitarbeiter beendet ist. Gut, dass das Bundesarbeitsgericht jetzt Verständnis für Sie hat.

"Wir bedanken uns bei Herrn Mayer für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute".

Das ist ein Satz, der sich so oder in ähnlicher Form in den meisten Zeugnissen wieder findet. Was aber macht der Arbeitgeber, der sich eigentlich bei Herrn Mayer gar nicht bedanken will, sondern vielmehr dankbar dafür ist, dass die Zusammenarbeit beendet ist? Die Gründe dafür sind vielfältig und können von Leistungsmängeln über Vertragsverstößen bis hin zu persönlichen Gründen führen.

In einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz zu entscheiden hatte, verlangte ein Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber in das Zeugnis die weitverbreitete Dankesformel mit aufnehmen muss. Dazu war der Arbeitgeber aber nicht bereit und ließ es auf eine gerichtliche Klärung ankommen. Und für ihn lohnte es sich durchaus, denn die Richter am BAG hatten Verständnis für ihn.

Im BAG-Urteil vom 12.2012, 9 AZR 227/11 stellten sie eindeutig klar, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel im Zeugnis hat. Es besteht nach Ansicht der höchsten deutschen Arbeitsrichter keine Pflicht des Arbeitgebers, persönliche Empfindungen wie z. B. Dank in ein Arbeitszeugnis aufzunehmen. Umgekehrt bedeutet das, dass ein Mitarbeiter nicht mit Erfolg von Ihnen verlangen kann, eine solche Dankesformel in sein Zeugnis einzuarbeiten.

Diese Aussage im Arbeitszeugnis reicht völlig

Nach der Entscheidung des BAG ist eine Aussage wie "Herr Mayer verlässt das Unternehmen zum 31.12.2013 aus betriebsbedingten Gründen" ausreichend. Auf den üblichen Dank können Sie verzichten.

Aber natürlich dürfen Sie sich im Arbeitszeugnis bedanken… und sollten das auch tun

In den meisten Fällen ist es aber angebracht, sich tatsächlich bei den ausscheidenden Mitarbeitern für die geleistete Arbeit zu bedanken. Denn es ist nicht nur ein Akt der Höflichkeit, sondern auch ausgesprochen guter Stil des Unternehmens, sich tatsächlich auch zu bedanken. Denken Sie auch daran, dass der Mitarbeiter sein Zeugnis bei anderen Bewerbungen vorlegen wird. Auch das Zeugnis ist damit eine Art der Visitenkarte Ihres Unternehmens.

Mein Rat ist daher, im Normalfall tatsächlich eine Dankesformel wie die eingangs dargestellte in das Zeugnis aufzunehmen. Haben Sie allerdings beim besten Willen keinen Anlass, sich zu bedanken, sollten Sie sich auch nicht verbiegen lassen und einen Dank heucheln, den Sie in Wahrheit nicht empfinden. Das Bundesarbeitsgericht ist insoweit auf Ihrer Seite.