Die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten ist von ausschlaggebender Bedeutung für die korrekte Lohnabrechnung. Kein Wunder, dass Arbeitgeber ausgesprochen verärgert reagieren, wenn Mitarbeiter hierbei wissentlich Fehler machen oder Fehler von Kollegen und Untergebenen decken. Das kann durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Auch eine Abmahnung ist in der Regel nicht erforderlich.
Bestätigt hat dies z. B. das LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 23.05.2013, Az.: 10 Sa 6/13. Klipp und klar haben die Richter gesagt, dass der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Verpflichtung, die Arbeitszeiten zutreffend zu dokumentieren "an sich" ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist.
In einem zweiten Schritt ist bei jeder fristlosen Kündigung noch eine Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen. Im Ergebnis kann das dazu führen, dass ausnahmsweise mal trotz vorsätzlichen Verstoßes die Kündigung nicht möglich ist. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten wird das für den Arbeitnehmer aber schwer begründbar.
Diese Fälle sind typische fehlerhafte Arbeitszeitdokumentationen
Es gibt eine Reihe von typischen Fehlern bei der Arbeitszeitdokumentation. Klassiker sind z. B.
- Ungenauigkeiten bei der Nutzung einer Stempeluhr, wie das Nichtausstempeln bei Pausen
- Betätigen der Stempeluhr für Kollegen
- Vorsätzliches falsches Ausfüllen von Formularen wie Zeiterfassungsbögen u. ä.
Pflicht zur korrekten Arbeitszeitdokumentation gilt auch für Vorgesetzte
Gelegentlich fallen auch Manipulationen der Zeitdokumentation durch Vorgesetzte auf. Auch diese – z. B. Abteilungsleiter – riskieren dann eine fristlose Kündigung. Typisches Beispiel hierfür ist die fehlerhafte Abzeichnen von Zeitaufstellungen der Mitarbeiter. Ein Vorgesetzter, der unterschreibt, dass seine Mitarbeiter an einem Arbeitstag voll die üblichen acht Stunden gearbeitet haben, obwohl er sie zwei Stunden früher nach Hause geschickt hat, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorhergehende Abmahnung wegen eines vergleichbaren Sachverhalts ist nicht erforderlich. Denn schließlich kann er nicht ernsthaft damit rechnen, dass Sie als sein Arbeitgeber das tolerieren.
Und natürlich riskieren auch die Mitarbeiter, die ihrem Vorgesetzten die fehlerhafte Arbeitszeitdokumentation vorgelegt haben, ihren Job. Denn schließlich wussten sie ja, dass sie zwei Stunden weniger gearbeitet hatten als sie aufgeführt haben.
Tipp für Arbeitgeber
Wie bei allen fristlosen Kündigungen sollten Sie bei Kündigungen wegen falscher Arbeitszeitdokumentation stets hilfsweise eine fristgemäße Kündigung aussprechen. Vergessen Sie auch nicht, den Betriebsrat sowohl zu der fristlosen als auch zu der hilfsweise ausgesprochenen fristgemäßen Kündigung anzuhören.