Mitarbeiter muss selbst Einsicht in die Personalakte nehmen
Nicht selten gibt es Streit darüber, ob und wie ein Mitarbeiter Einblick in seine Personalakte nehmen darf. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Anforderungen daran sehr eng ausgelegt. Danach ist grundsätzlich nur der Arbeitnehmer berechtigt, Einblick in die Personalakte zu nehmen. Er kann dieses Recht nicht auf andere Personen wie z. B. einen Anwalt oder einen Gewerkschaftsmitarbeiter übertragen.