Kurzarbeitergeld: Diese Erleichterungen können Sie bei Hochwasser erwarten

Die Bundesregierung hat am 24.06.13 spürbare Erleichterungen für Betriebe beschlossen, die aufgrund des Hochwassers 2013 Kurzarbeitergeld nutzen oder noch nutzen wollen. Vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013 übernimmt der Bund die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind und Kurzarbeit eingeführt haben oder noch einführen.

Grundsätzlich können solche Betriebe, die hochwasserbedingt Arbeitsausfälle zu verzeichnen haben, für ihre Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Die Bundesregierung hat am 24.06.13 mit sofortiger Wirkung dabei eine zusätzliche Erleichterung beschlossen.

Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit wegen Hochwassers

Unternehmen, die von dem Hochwasser unmittelbar betroffen sind und in Kurzarbeit arbeiten, werden komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dies führt zu einer wesentlichen finanziellen Unterstützung der Unternehmen. Diese spürbare Unterstützung führt dazu, dass Sie als Arbeitgeber die Mitarbeiter auch bei Arbeitsausfall wegen Hochwassers nicht entlassen müssen.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld wegen Hochwassers von Juni bis Dezember 2013

Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge ist zeitlich begrenzt. Möglich ist Sie für einen Zeitraum von längstens drei Monaten. Diese drei Monate müssen im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 liegen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall müssen Sie so absenden, dass sie bis spätestens 30. September 2013 bei der Agentur für Arbeit eingegangen sind.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Kurzarbeitergeld erhalten und Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen wollen, müssen Sie den Arbeitsausfall wegen Hochwassers bei der Agentur für Arbeit am Sitz ihres
Unternehmens schriftlich anzeigen. Je früher Sie dies machen, desto besser ist
es. Denn Leistungen werden von dem Monat an erstattet, in dem die Anzeige über
den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit vorliegt. Möglich ist eine bis zu
drei Monate nachträgliche Anzeige.

Nutzen Sie auch folgende weitere Sonderregelungen für Kurzarbeit wegen Hochwassers

  • Wenn in Ihrem Unternehmen die Arbeit wegen Hochwassers ausfällt, können Sie die Arbeitnehmer zu Aufräumarbeiten im Betrieb einsetzen, ohne dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld verloren geht.
  • Es ist nicht erforderlich, dass vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden oder dass die Mitarbeiter noch vorhandene Urlaubstage nehmen.
  • Kurzarbeitergeld kann auch beantragt werden, wenn der Betrieb zwar nicht
    direkt vom Hochwasser betroffen ist, aber indirekt, weil entweder Waren und
    Rohstoffe nicht an Sie übergeben werden können oder Ihr Unternehmen seine Waren nicht an die Abnehmer ausliefern kann.

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