Altersgerechtes Wohnen: Grünanlagen

Altersgerechtes Wohnen wird durch Grünanlagen attraktiver, da das die Lebensfreude der Menschen durch die Natur und ihre Farben erhöht. Heute gilt als erwiesen, dass die Möglichkeiten, sich in der Natur zu bewegen, auch das Verhalten älterer Menschen entscheidend mitbestimmt. Aus diesem Grund gilt es, die umgebende Natur sinnvoll zu gestalteten, damit das aktive Verhalten älterer Menschen verbessert werden kann. Dies steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern verringert nachweislich die Pflegekosten.

Beispiel für ein Verpflegungskonzept

Die Kriterien, die das Verpflegungskonzept erfüllen muss, sind die MDK-Anforderungen und die speziellen Bedürfnisse Ihrer Pflegekunden. Um ein eigenes Verpflegungskonzept zu erstellen, können Sie sich an diesem Beispielkonzept für die stationäre Pflege orientieren.

Kosten und Zusatzleistungen für einen Heimplatz

Die Kosten für einen stationären Heimplatz weichen je nach Einrichtung teilweise erheblich voneinander ab. Allerdings sollte die Entscheidung für ein bestimmtes Heim nicht allein unter finanziellen Aspekten fallen. Welche Kosten kommen nach Abzug der staatlichen Förderung durch die Pflegeversicherung auf Sie zu? Der Artikel versucht Orientierung zu geben!

Die Pflegefachlichkeit

Die entscheidenden Qualitätsmerkmale einer Einrichtung erschließen sich aus der Frage nach dem pflegefachlichen Wissen in Kombination mit der Organisation des Pflegedienstes durch die verantwortlichen Pflegefachkräfte. Möglichkeiten der Einbeziehung und Kooperation mit Angehörigen einerseits und Ärzten und Fachärzten andererseits sollten ebenso transparent sein wie Fragen zu personellen Organisationsgrößen.

Auswahlkriterien für eine erfolgreiche Heimplatzsuche

Die Entscheidung bei Pflegebedürftigkeit in ein Heim zu ziehen, fällt nicht leicht und will wohl überlegt sein. Wenn es aber zu Hause so gar nicht mehr geht, worauf sollte man bei der Auswahl des richtigen Heimplatzes achten? Stellen Sie die richtigen Fragen im Rahmen eines Heimeinzugsgesprächs! Lesen Sie im ersten Teil, welche wertvollen Expertentipps bei der Vorauswahl zur Heimplatzsuche Ihnen weiterhelfen können.

Pflegekurse: Ehrenamtliche Mitarbeiter und Angehörige schulen und stärken

Pflegekurse und Pflegeschulungen: Im Zuge der Umsetzung der Pflegeversicherung haben die Länder mit den Beratungs- und Koordinierungsstellen ein besonderes Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen geschaffen. Beratungs- und Koordinierungsstellen informieren und beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kostenlos und neutral und vermitteln auf Wunsch die erforderlichen Hilfen.

Schweigepflicht in der Pflege

Die Schweigepflicht ist für Pflegekräfte ein wichtiges Thema, denn nicht selten werden sie von Angehörigen zum Gesundheitszustand von Pflegekunden befragt. Auch die Bitte um Einsicht in die Dokumentation kommt vor. Dürfen Pflegekräfte Auskunft geben?

Altersgerechtes Wohnen durch Licht: Allgemeines

Altersgerechtes Wohnen sollte dem Licht und der damit verbundenen Lebensqualität gerecht werden. Die richtige Lichtwirkung gewinnt mit zunehmendem Alter an Bedeutung.
Ein 60-Jähriger benötigt bereits zwei- bis dreimal so viel Licht wie ein 20-Jähriger. Ein durchschnittlicher 86-jähriger Heimbewohner braucht fünfmal so hohe Beleuchtungsstärken wie ein junger Mensch.

Belastungsinkontinenz: Beckenbodengymnastik allein genügt nicht!

Beckenbodengymnastik ist eine besonders wirksame Methode, um einer Belastungsinkontinenz vorzubeugen. Allerdings sind weitere Maßnahmen ebenso wichtig. Vor allem Gewichtsreduktion bei Übergewicht, gesunde Ernährung und die richtige, rückenschonende Bewegung sowie die richtige Atemtechnik helfen dabei, den Druck auf die Beckenbodenmuskulatur möglichst gering zu halten.

Altersgerechtes Wohnen: Wohnraum

Altersgerechtes Wohnen fängt beim Wohnraum an. Dabei ist Wohnraum weit mehr, als eine Abstellfläche für Möbel. Ein altes Sprichwort besagt: Wie man sich bettet so liegt man!
Diese Alltags-Weisheit bewahrheitet sich auch in der Bewältigung der dritten Lebensphase. Im übertragenen Sinn wird das Sprichwort zu: Wie man wohnt, so lebt man im Alter.

Unangemeldete MDK-Prüfungen? So gehen Sie vor

Wenn MDK-Prüfungen unangemeldet stattfinden, dann stehen die Prüfer meist gegen neun Uhr morgens vor der Tür. Führungskräfte sind mit solchen Situationen eher vertraut als die Mitarbeiter – oft treten Angst, Nervosität und Unsicherheit in der Prüfungssituation auf. So bereiten Sie sich auf eine unangekündigte Prüfung vor.

Fortbildungsplanung in der Pflege: Ziele festlegen

Fortbildungsplanung in der Pflege – in welche Richtung soll es gehen, und nach welchen Zielsetzungen planen Sie die Fortbildungen am geschicktesten? Dem Pflegeleitbild, das Wohlergehen der Kunden in den Vordergrund zu stellen, kommen Sie mit Versorgung nach dem neuesten Stand der Pflegeforschung nach. Die Details hängen von Ihren Qualitätszielen ab.

Medizinprodukte: Vorgaben genau umsetzen

Medizinprodukte sind beispielsweise Lifter, elektrische Pflegebetten oder Blutzuckermessgeräte. Sie alle fallen unter das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese gesetzlichen Vorgaben müssen Sie strikt umsetzen, denn der Gesetzgeber droht harte Strafen an, falls ein Patient durch einen Anwendungsfehler eines Medizinprodukts zu Schaden kommt.

Pflegefachkräfte: Verfahrensanweisung zur Fachliteratur

Fachliteratur zu lesen ist für Pflegefachkräfte nicht Kür, sondern Pflicht. Eine Verfahrensanweisung sorgt für beständige Weiterbildung. Fachzeitschriften bieten aktuelle fachliche Informationen und neue Perspektiven. Fachliteratur soll aktuelles pflegewissenschaftliches Wissen vermitteln und die Erfahrungen der Pflegefachkräfte ergänzen.

Betäubungsmittel und zulässige Weiterverwendung

Betäubungsmittel unterliegen den strengen gesetzlichen Auflagen des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und der BtMVV (Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung), die auch die Weiterverwendung regelt. Auch eine stationäre Einrichtung darf Betäubungsmittel nicht auf Vorrat anfordern oder einfach weitergeben. Doch: Keine Regel ohne Ausnahme.