Beraten Sie Ihre Kunden über ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Wenn Ihr Kunde Leistungen laut Pflegeversicherungsgesetz erhält, hat er einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihre Kunden nur dann einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. In diesem Fall ist der Hilfsmittelanspruch Ihres Kunden in § 33 Abs. 1 SGB V geregelt.