Brandschutz: Rettungswege und Rauchmelder
Grundlegend wichtig für den Brandschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist das Freihalten der Gänge, damit sie als Rettungswege genutzt werden können. Alte und pflegebedürftige Menschen sind weniger mobil, und ihnen dürfen im Notfall keine Hindernisse im Weg stehen, wie beispielsweise Sitzgruppen in den Gängen. Brandgefahr bergen auch Dekorationen an Wänden und Fenstern, da sie sich im Brandfall entzünden können.
Kommt es bei Bränden zu Todesfällen, ist meist eine Rauchvergiftung die Todesursache. Rauchmelder können dies verhindern: Sie machen durch akustische Signale auf einen beginnenden Brand aufmerksam. Jeder Raum in der Einrichtung sollte über einen Rauchmelder verfügen.
Brandschutz: Aufgaben der Einrichtungsleitung
- Bei der baulichen Planung darauf achten, dass Räume, Gänge und Türen breit genug sind.
- Installation geprüfter Rauchmelder in allen Räumen.
- Ausstattung der Zimmer und Räume mit schwer entflammbaren Materialien.
- Mit den Bewohnern den Umgang mit Kerzen und Tabakwaren festlegen.
- Sorge tragen, dass brennbare Materialien und Chemikalien nur in begrenztem Umfang und geschützt in Pflege- und Putzräumen lagern können.
- Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen zum Verhalten im Brandfall und Einweisungen in die Benutzung der Feuerlöscher.
- Brandverhütungsmaßnahmen festlegen und deren Einhaltung regelmäßig kontrollieren.
- Die Feuerwehr über spezielle Bedingungen vor Ort informieren.
- Für eine ausreichende Ausstattung mit Feuerlöschern und deren regelmäßigen Austausch sorgen.
Brandschutz: Aufgaben der Pflegekräfte
Auch Sie können Bewohner, Gäste und Mitarbeiter schützen:
- Darauf achten, dass Räume, Türen und Gänge nicht durch Möbel, Rollatoren, Rollstühle etc. versperrt werden.
- Wenn Brandschutztüren vorhanden sind, halten Sie sie grundsätzlich geschlossen, um die Verbreitung von Bränden zu verhindern.
- Halten Sie die Fluchtwege frei; stellen Sie dort keine Betten, Rollstühle etc. ab.
- Auch große Gegenstände (große Vasen, Zimmerpflanzen, Sitzmöbel…) dürfen nicht in den Fluchtwegen abgestellt werden.
- Nicht mehr benötigte Papiermaterialien (Dokumentationen, Akten, Bastelgegenstände, Papiertischdecken usw.) sollten in einem Schrank oder einem separaten Raum aufbewahrt werden, etwa im Schwesternzimmer.
- Verzichten Sie auf das Aufstellen von leicht brennbaren Gegenständen wie Trockenblumensträußen sowie auf offene Kerzen.
- Tragen Sie Sorge, dass brennbare Materialien und Chemikalien nur in begrenztem Umfang und geschützt in den Pflege- und Putzräumen gelagert wird.
- Besprechen Sie im Team, ob allgemeine Sicherheit beim Bedienen der Feuerlöscher und beim Verhalten im Brandfall gegeben ist. Wenn nicht, machen Sie die Einrichtungsleitung darauf aufmerksam, damit eine Schulung durchgeführt werden kann.
- Achten Sie darauf, dass die festgelegten Brandverhütungsmaßnahmen der Einrichtung eingehalten werden.