Wann Sie eine Pflegedokumentation an die Krankenkasse weitergeben müssen

Müssen Sie die Pflegedokumentation an die Krankenkasse weiterleiten, wenn der für den betroffenen Patienten zuständige Betreuer Sie von der Schweigepflicht entbunden hat? Oder liegt die Entscheidung letztlich beim Bewohner Ihrer Einrichtung? Hier gibt ein Urteil des Amtsgerichts München Aufschluss.

Pflegedokumentation an die Krankenkasse weitergeben? Der Fall
Das Amtsgericht München hatte einen Fall zu beurteilen, in dem es um die Weitergabe der Pflegedokumentation von der Pflegeeinrichtung an die Krankenkasse ging. Ein demenzkranker Bewohner der Einrichtung war gestürzt und musste im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Auf Grund der Demenzerkrankung konnte er der Krankenkasse keine Angaben zum Ablauf des Unfalls machen. Der Betreuer gab den erforderlichen Unfallbogen der Krankenkasse an die Pflegeeinrichtung weiter und entband sie von der Schweigepflicht. Trotz der Schweigepflichtentbindung wollte die Pflegeeinrichtung die Pflegedokumentation nicht offenlegen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts zur Pflegedokumentation
Das Amtsgericht entschied, dass die Einsicht in die Krankenakte kein "höchstpersönliches Recht" des betreffenden Patienten ist. Entbindet der bestellte Betreuer für den Bereich der Gesundheitsvorsorge die Einrichtung von der Schweigepflicht, hat die Krankenkasse das Recht, Einsicht in die Pflegedokumentation zu nehmen (Amtsgericht München, 2.11.2009, Az. 282 C 26259/08).

Aber auch hier sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wenn Sie die Pflegedokumentation weiterleiten, tun Sie das nur auf sicheren Wegen – die persönlichen Daten der Bewohner dürfen nicht an unberechtigte Empfänger gelangen.