Die Verfahrensanweisung zur Fachliteratur für Pflegefachkräfte
Grundsatz: Das fachliche Wissen der Mitarbeiter muss auf dem aktuellen Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse sein. Deshalb müssen Pflegefachkräfte aktuelle Fachliteratur und Fachzeitschriften lesen und neues Wissen umsetzen.
Ziele:
- Pflegefachkräfte sind fachlich informiert
- Aktuelle fachliche Erkenntnisse sind den Pflegefachkräften bekannt
- Die Mitarbeiter können bei Pflegeproblemen jederzeit nachlesen
- Die Pflegequalität wird durch die Umsetzung der aktuellen Erkenntnisse beständig weiterentwickelt.
Die Pflege als Geltungsbereich der Verfahrensanweisung zur Fachliteratur
Zuständig:
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte
- Verwaltungsmitarbeiter
Vorgangsbeschreibung
- aktuelle Fachliteratur steht zur Verfügung
- Fachliteratur befindet sich im Aufenthaltsraum der Pflegefachkräfte und im Wohnbereich. Fachliteratur ist jederzeit zugänglich.
- Nur mit Genehmigung der Pflegedienstleitung dürfen Fachbücher länger entliehen und mit nach Hause genommen werden, damit spezielle Literatur während des Dienstes bei Problemen zu Rate gezogen werden kann.
- Den Pflegefachkräften steht mindestens eine aktuelle, periodische erscheinende Fachzeitschrift zur Verfügung.
- Diese Fachzeitschrift wird mit einem Umlaufformular versehen und kann von jedem Mitarbeiter zwei Tage mit nach Hause genommen werden – nicht mehr. Mit dem Umlaufformular wird der Gebrauch nachgewiesen.
- Die Pflegedienstleitung kontrolliert Fachliteratur und Fachzeitschriften regelmäßig auf Aktualität.
Unterlagen:
- Umlaufformular für Fachzeitschriften
- Nachweis der Aktualitätskontrolle der Fachliteratur
Zu dokumentieren in:
- Nachweis für Umlauf von Fachzeitschriften
Erstellt von : … am: …
Geprüft von: … am: …
Freigegeben von: … am: …
Zu ändern durch: (Verantwortliche Pflegefachkraft)